Verbot von Bankomatgebühren - geht das?

Bankomatgebühren per Gesetz verbieten, das will SPÖ-Sozialminister Alois Stöger, auch die Grünen, die FPÖ und die Arbeiterkammer schließen sich an, die ÖVP und Vertreter der Wirtschaft sind dagegen. Anlass der Diskussion: Ein US-amerikanischer Betreiber will bei knapp 70 Bankomaten in Österreich Gebühren einheben. Ein gesetzliches Verbot könnte verfassungswidrig sein, sagen Juristen und schlagen eine andere Lösung vor.

Morgenjournal, 27.7.2016

Bankomatgebühren per Gesetz verbieten? Das könnte verfassungswidrig sein, sagt Verfassungsrechtler Andreas Janko von der Johannes Kepler Universität in Linz, weil der Staat in Verträge zwischen Banken und Kunden eingreifen würde: „Das wäre ein diametraler Widerspruch zu den Freiheiten, die im Recht auf Eigentum und Erwerbsfreiheit abgesichert sind“.

Anders sieht das sein Kollege, der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. Der glaubt, „nach der bisherigen Rechtssprechung wäre das noch tolerabel.“

Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts argumentiert, dass in diesem Fall das öffentliche Interesse im Sinne des Konsumentenschutzes größer sein könnte.

Obwohl sich die Verfassungsrechtler in der möglichen Rechts-Auslegung uneinig sind, sagen beide, ein Verbot sei wirtschaftlich nicht sinnvoll, im Gegenteil, es sei unnütz, sagt Öhlinger, „weil die Banken sowieso ihre Kosten eintreiben können – sei es über höhere Bankomatkartengebühren oder Kontogebühren.“

Höhere Kontogebühren sieht auch Janko: „Alle Verträge beinhalten Möglichkeiten zu Änderungen, daher sehe ich diese Gefahr allemal.“

Unproblematischer, sagen die Juristen, wäre folgendes: „Eine Alternative wäre eine klare Kennzeichnungspflicht, damit beim Bankomat sofort eine Warnung auftaucht, das kostet so und so viel“, sagt Öhlinger. „Damit Kundinnen und Kunden rechtzeitig sehen, dass Zusatzkosten auf sie zukommen“, ergänzt Janko.

Sozialminister Alois Stöger wünscht sich das Bankomatgebühren-Verbot per 1. Jänner 2017, die Zustimmung vom Koalitionspartner ÖVP ist nicht in Sicht. Kommt das Verbot, müsste der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden, wenn sich Bankomatenbetreiber darüber beschweren.