Eingetragene Partnerschaften auch am Standesamt
Das Standesamt war in puncto Eheschließung bis jetzt heterosexuellen Paaren vorbehalten. Künftig sollen auch eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren dort geschlossen werden können. Bereits vor zwei Jahren gab die ÖVP ihren Widerstand dagegen auf, doch erst jetzt liegt der Gesetzesentwurf dazu vor.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 22.9.2016
Ende der Diskriminierung
Will ein homosexuelles Paar eine eingetragene Partnerschaft schließen, kann es das künftig am Standesamt tun, kündigt Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) an. Damit ende die bisherige Diskriminierung.
Seit 2010 gibt es die eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare, als zuständige Behörde wurde damals die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat festgelegt. Damals war es vor allem ein Anliegen der ÖVP, dass eingetragene Partnerschaften nicht am gleichen Ort wie Ehen geschlossen werden. Vor zwei Jahren war die ÖVP auf Betreiben Karmasins schließlich zu Änderungen bereit, doch erst jetzt nach dem Wechsel im formal zuständigen Innenministerium ist der Gesetzesentwurf fertig.
Und der sieht noch eine zweite Änderung vor, das Namensrecht betreffend. Als Sonderregelung für eingetragene Partnerschaften ist auch eingeführt worden, dass bei homosexuellen Paaren der gemeinsame Name formal nicht als Familienname sondern als Nachname bezeichnet wird. In manchen Formularen ist dafür ein eigenes Feld vorgesehen, was für homosexuelle Paare ein Zwangsouting bedeutete, so Karmasin. Künftig sollen schwule oder lesbische Paare einen Familiennamen tragen dürfen. Die Familienministerin sieht dahinter vor allem auch einen symbolischen Wert.
Ab 2017
Der Gesetzesentwurf des Innenministeriums wird nun mit dem Koalitionspartner verhandelt, Widerstände sind von der SPÖ laut bisherigen Wortmeldungen aber eher unwahrscheinlich. Ende des Jahres sollen die Änderungen im Parlament beschlossen werden und Anfang 2017 in Kraft treten, so der Plan. Für die Familienministerin wären damit die letzten größeren Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft beseitigt. Eine gänzliche Gleichsetzung etwa auch in der Bezeichnung strebt sie nicht an, so Familienministerin Sophie Karmasin.