Sicherheitskabinett: Kein Weisungsrecht für den Kanzler

Um auf Krisenfälle, Terror oder auch Naturkatastrophen schneller reagieren zu können, führt die Bundesregierung ein sogenanntes Sicherheitskabinett ein. Es geht dabei um ein verbessertes Krisenmanagement, um eine Art Einsatzstab auf Regierungsebene.

BK Christian Kern

APA/HERBERT NEUBAUER

Zuletzt hat es geheißen, dieses Sicherheitspaket könnte auch mit mehr Macht für den Bundeskanzler verbunden sein - und ihm etwa ein Durchgriffsrecht einräumen. Das kommt nun aber nicht, ebensowenig soll die Aufgabenteilung zwischen Polizei und Bundesheer durchbrochen werden. Im Ministerrat hat die Koalition heute die Details zum Sicherheitskabinett präsentiert.

Mittagsjournal, 27.9.2016

Das neu zu schaffende "Sicherheitskabinett" innerhalb der Bundesregierung hat grundsätzlich sechs Mitglieder und "tritt dann zusammen, wenn es die entsprechende Krisenlage erfordert", erklärte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nach der Regierungssitzung. Ein Weisungsrecht des Kanzlers kommt nicht, ebenso wie in der Regierung selbst müssen Beschlüsse einstimmig fallen.

Insgesamt sieben Punkte wurden von der Arbeitsgruppe erarbeitet, die Regierung erhofft sich davon ein "effektives Sicherheitsmanagement", wie Sobotka erklärte.

Kernstück des Pakets ist ein "Sicherheitskabinett", das im Krisenfall rasch auf Antrag der Bundesregierung zusammentritt. Darin vertreten sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler sowie Verteidigungs-, Außen-, Finanz- und Innenminister. Es werde regelmäßig von der Regierung überprüft und gegebenenfalls verlängert.