Debatte über Laiengerichtsbarkeit
Lebenslange Haft für den Grazer Amokfahrer und der Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es war ein Geschworenenurteil wie immer in Fällen von Schwerverbrechen gegen Leib und Leben: Eine Gruppe von juristischen Laien hat entschieden, nicht ein Richter oder ein Richtersenat. Damit gibt es auch wieder eine Diskussion über die Laiengerichtsbarkeit. Es sei kein begründetes Urteil, wie bei Richterurteilen, sagt Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts Wien.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 30.9.2016
Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts Wien, im Gespräch mit
Lebenslang wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mord-versuchs - und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - das ist das Urteil, das die acht Geschworenen am Abend im Prozess gegen den Amok-fahrer von Graz gefällt haben. Der 27jährige Angeklagte wurde schuldig gesprochen und für zurechnungsfähig geklärt, obwohl zwei von drei Psychiatern andere Gutachten vorgelegt hatten. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.
Dass Geschworene über die Frage der Zurechnungsfähigkeit und damit Schuldfähigkeit eines Angeklagten entscheiden, war zuletzt von Fachleuten kritisiert worden. Friedrich Forsthuber, der Präsident des Landesgerichts Wien und Obmann der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, fordert eine Reform der Geschworenengerichtsbarkeit, den Laienrichtern sollten Berufsrichter zur Seite gestellt werden, dann sei ein begründetes Urteil abzufassen, in der die Entscheidungsfindung festgehalten wird, so Forsthuber im Ö1-Morgenjournal-Interview.