ORF/JOSEPH SCHIMMER
Selbstbestimmt Sterben
Sie sind alt, aber nicht todkrank. Sie wollen gemeinsam sterben und kennen den genauen Ablauf der Sterbebegleitung. Jetzt fehlt nur noch jemand, der nach dem Tod ihre Leichen identifiziert. Weil Tochter und Pfarrer zögern, Freunde und Nachbarn nichts davon wissen sollen, fragen sie die Autorin.
15. Jänner 2018, 02:00
"Going to Switzerland" hat sich in Großbritannien als Euphemismus für begleiteten Suizid eingebürgert, auch viele Deutsche reisen zum Sterben in die Schweiz. Wie aber organisiert man den eigenen Tod? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um überhaupt selbstbestimmt sterben zu dürfen? Warum darf man das nicht in einem Wohngebiet tun und warum ermittelt die Polizei? Was bedeutet der Suizid für die Familie? Das Feature erzählt von einem alten Paar, das zwar den Zeitpunkt des eigenen Tods selbst bestimmen will, sich aber letztlich doch in fremde Hände begibt. Teilweise kommt es zu grotesken Momenten.
Die rechtliche Situation in Österreich
Die aktive Sterbehilfe, d.h. die Tötung eines Menschen, ist ebenso wie die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) in Österreich strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet. In Deutschland ist hingegen (seit November 2015) nur die organisierte Suizidbeihilfe strafbewehr.
Indirekte Sterbehilfe liegt dann vor, wenn der vorzeitige Tod eines Patienten in Kauf genommen wird - hervorgerufen durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient. Diese Form der Sterbehilfe ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht.
Die passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, wie z.B. auf künstliche Beatmung bei einer tödlichen Erkrankung. Auch diese Form der Sterbehilfe ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem Willen des Patienten (Patientenverfügung) entspricht.