Abstimmung im EU-Parlament

EUROPEAN UNION 2019/JAN VAN DE VEL

Matrix

EU: Demokratischer als gedacht

Überbordende Bürokratie, Gemauschel mit Lobbyisten, schwer durchschaubare Entscheidungsprozesse: Die Europäische Union steht nicht gerade im Ruf, besonders bürgernah zu sein. Sie sieht sich sogar oft dem Vorwurf ausgesetzt, undemokratisch zu sein. Doch im Grunde ist die Europäische Union in Sachen Mitbestimmung besser als ihr Ruf.

Jetzt wird sie also abgeschafft: die halbjährliche Zeitumstellung. Ursprünglich hatte man sie in den 1980er Jahren eingeführt, um Energie zu sparen. Funktioniert hat das nicht, dafür geriet zweimal pro Jahr der Biorhythmus vieler Menschen durcheinander. Ende März hat das EU-Parlament das Ende der Sommer- bzw. Winterzeit ab 2021 beschlossen. Vorausgegangen war dieser Entscheidung eine Öffentliche Konsultation der EU-Bürger und Bürgerinnen im Netz. 4,6 Millionen Menschen haben sich daran beteiligt. Davon drei Millionen aus Deutschland, rund 260.000 aus Österreich. 84 Prozent der Teilnehmenden waren für die Abschaffung.

Bürger reden bei Gesetzen mit

Die öffentliche Konsultation zur Zeitumstellung erlebte Zulauf, wie kaum eine andere. Dabei war sie nur eine von vielen Bürgerbefragungen. Was bis dahin nur wenige wussten: Seit ein paar Jahren holt die EU-Kommission zu allen geplanten Gesetzesvorhaben ein Online Stimmungsbild der Bevölkerung ein.

"Da wird nicht ein unverständlicher Gesetzestext vorgelegt, sondern ein Online-Fragebogen entwickelt", erklärt Wolfgang Bogensberger, stellvertretender Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Österreich. Erst nach der öffentlichen Konsultation der Bürger und Bürgerinnen formuliert die Kommission das Gesetz. Etwas Vergleichbares gebe es in keinem Nationalstaat, betont Bogensberger.

"Die EU hat die Kritik gehört, hat sich aber in den letzten Jahren fundamental geändert."
(Wolfgang Bogensberger)

Derzeit stehen 15 Gesetzesvorhaben zur Debatte. Darunter: eine neue 5-Jahres-Strategie zur Gleichberechtigung der Geschlechter; neue Richtlinien für den Europäischen Emissionshandel; Vorschriften zu Lebensmittelverpackungen. Für die meisten Themen braucht es allerdings – anders als bei der Frage der Zeitumstellung – ein gewisses Fachwissen, um tatsächlich etwas beitragen zu können.

Die Europäische Bürgerinitiative

Seit dem Jahr 2012 haben EU-Bürger und Bürgerinnen auch die Möglichkeit, eine Europäische Bürgerinitiative zu starten – ein Volksbegehren auf EU-Ebene. Dazu müssen sich mindestens sieben Personen aus sieben verschiedenen EU-Ländern zu einem Bürgerrat zusammenschließen. Dieser muss dann innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterschriften zusammenbekommen.

Eine aktuelle Europäische Bürgerinitiative wurde in Österreich gestartet. "Housing for all" fordert von der EU Maßnahmen, um leistbaren Wohnraum in allen Mitgliedsländern zu schaffen. Sprich: mehr öffentliche Investitionen in sozialen Wohnbau, außerdem sollten diese Investitionen von den strengen Maastricht-Kriterien zur Staatsverschuldung ausgenommen werden. Das EU-Statistikamt (Eurostat) solle Daten über Mietpreise genauer und kleinräumiger erfassen als bisher und für Kurzzeit-Online Vermietungsplattformen, wie Airbnb sollten strengere Regeln gelten.

"Beispielsweise in Lissabon ist ein Drittel des Wohnraumes über solche Online-Plattformen belegt", erklärt Karin Zauner-Lohmeyer, Sprecherin der Initiative "Housing for all". Der Wohnraum gehe für die lokale Bevölkerung verloren.

Junger Mann lehnt an einer Mauer in Lissabon

Cova da Moura, ein Vorort von Lissabon

AFP/NICOLAS ASFOURI

Bürger fordern leistbaren Wohnraum

Die Vorbereitungen zur Europäischen Bürgerinitiative seien richtig harte Arbeit gewesen, betont Zauner-Lohmeyer. Um den Rechtstext so zu schreiben, dass ihn die EU-Kommission auch annimmt, brauche man mindestens zwei Top Europarechtler – und das könne ganz schön ins Geld gehen. Die EU-Kommission akzeptiert ja nur solche Initiativen, die inhaltlich auch in den Kompetenzbereich der europäischen Union fallen.

Der Online-Einreichprozess für eine Bürgerinitiative gestaltet sich dann jedoch ungefähr so, wie es dem Ruf der Europäischen Union entspricht: bürokratisch und kompliziert. Das Online-Formular lässt maximal 700 Zeichen zu – inklusive der Nennung jener Paragraphen im EU-Recht, auf die sich die Forderungen der Bürgerinitiative beziehen, erzählt Zauner-Lohmeyer.

"Es war stundenlange Arbeit. Wir haben jedes Wort dreimal umgedreht. Dann haben wir es in 699 Zeichen geschafft."
(Karin Zauner-Lohmeyer)

Derzeit sind weitere 13 EU-Bürgerinitiativen am Laufen. Seit ihrer Einführung vor sieben Jahren hat die EU-Kommission 21 Bürger-Initiativen wegen Themenverfehlung abgelehnt, 15 wurden von den Initiatoren wieder zurückgezogen, 26 haben die nötigen Unterschriften nicht zusammenzubekommen. Erfolgreich waren bis jetzt erst vier Bürgerinitiativen. Erfolgreich im Sinne von: die Initiative hat mehr als eine Million Unterschriften gesammelt und damit erreicht, dass EU-Kommission und Parlament darüber debattieren mussten. Dabei liegt es im Ermessen der EU-Institutionen, ob sie die Forderungen der Bürger und Bürgerinnen in Gesetze umwandelt.

Wolfgang Bogensberger von der EU-Kommission verteidigt die Unverbindlichkeit der Bürgerinitiativen: nicht alles, was eine Million Menschen - also ein Fünfhundertstel - der EU-Bevölkerung verlange, entspreche der Mehrheitsmeinung bzw. den europäischen Grundwerten. Drei der vier Initiativen konnten aber immerhin Teilerfolge erzielen.

Ab 2020 verspricht die Kommission übrigens Erleichterungen bei der Einreichung von Europäischen Bürgerinitiativen: eine neue Online-Plattform, mehr Unterstützung, weniger Bürokratie. Die Hürde von einer Million Unterschriften aus sieben Ländern bleibt aber aufrecht.

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