Freiwild: Reh auf der weiten Wiese

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Schikanöse Klagen als Geschäftsmodell

Journalisten als Freiwild

Die Regierung kann sich seit Monaten nicht auf ein Medien-Gesetzespaket einigen, eben ist ein neuer Anlauf dazu gescheitert. Es geht um die Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU und um eine Novelle zum Mediengesetz, die schikanöse Klagen gegen Journalisten - aber auch gegen einfache Social Media User - stoppen soll. Blockiert sind die Vorlagen, weil die ÖVP weiter darauf beharrt, dass auch der Gratis-Boulevard Geld aus der geplanten Zustellförderung bekommen soll. Journalistinnen und Journalisten bleiben also vorerst Freiwild.

Der Lienzer Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer vertritt Klienten wie den Aktivisten Sebastian Bohrn-Mena und Egisto Ott, der wegen Spionage für Russland nicht rechtskräftig in erster Instanz verurteilt worden ist. Kerschbaumer liefert sich seit Monaten einen Kleinkrieg mit führenden Journalisten, vor allem mit "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk.

Florian Klenk

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Florian Klenk

Der hat sechzehn Verfahren am Hals, weil Leute auf seinem Facebook-Account Beleidigungen gepostet haben. Laut Mediengesetz haftet Klenk - so wie jeder andere, der einen Account hat - und das kann dann teuer werden. Fünfstellige Kosten habe er schon, das sei schikanös und ein Geschäftsmodell des Anwalts, sagt Klenk.

Klenk spürt ein "Geschäft mit der Beleidigung"

"Alle diese Leute entdecken auf einmal das Geschäft mit der Beleidigung, nehmen sich Anwälte, Prozessfinanzierer und sagen: Sammel mir die vielen Beleidigungen, die es gegen mich gibt, diese digitalen Nadelstiche, und klag. Und das bringt Kohle. Das ist eine Industrie, die da entsteht."

Betroffen ist auch "profil"-Chefredakteurin Anna Thalhammer. Sie sagt, sie habe den Überblick verloren, wie viele Klagen aktuell anhängig sind. Das "profil" könne sich wehren, aber nicht jede und jeder habe die Möglichkeit. "Normale Bürgerinnen und Bürger, die das genauso trifft, können das nicht. Viele von denen zahlen die Vergleichsangebote, wie es genannt wird, am gleich. Und dadurch verdient man dann glaube ich doch am Ende des Tages relativ viel Geld."

Böses Geschäftsmodell oder guter Rettungseinsatz?

Anwalt Kerschbaumer mag das Wort Geschäftsmodell nicht, das sei ein Kampfbegriff, sagt er. Und er lasse sich auch nicht exzessives Klagen vorwerfen, er betreibe Opferschutz bei Fällen von Hass im Netz. "Die Rettung agiert nicht exzessiv, wenn sie bei einer Massenkarambolage auf der Autobahn 150 Opfer versorgt. Das sind Verletzungen, um die man sich kümmern muss. Sie als Opfer eines Shitstorms agieren nicht exzessiv, wenn Sie 1500 Beleidigungen oder üble Nachrede im Internet bekämpfen. Sie retten Ihren guten Ruf. Sie retten Ihre Existenz."

Er sei kein SLAPP-Anwalt und schüchtere nicht Journalisten ein, was ihm Klenk vorwirft - unter anderem wegen dieses Zitats im Podcast "Die Dunkelkammer: "Wir müssen den Florian Klenk ein bisschen bremsen und am schnellsten geht's eben mit den medienrechtlichen Anträgen, wenn wir uns den ganzen Aufwand sparen." Man sei strategisch vorgegangen.

Gegenüber #doublecheck bekräftigt Kerschbaumer, er habe doch nur das Gesetz angewandt. "Und danach ist es besser worden. Das hat uns sehr geholfen. Die Warn- und Präventivfunktion des Gesetzes hat gewirkt."

Komplett veraltete Mediengesetz-Bestimmung

Die Bestimmung im Mediengesetz, wonach bei Beleidigung und übler Nachrede gerichtlich die Löschung plus Urteilsveröffentlichung beantragt und erwirkt werden kann, stammt aus einer Zeit, als es die großen Social-Media-Plattformen noch gar nicht gegeben hat. Das räumt auch Robert Kerschbaumer ein. Die "Warn- und Präventiv-Funktion", die er anspricht, soll denn auch zeitgemäßer geregelt und entschärft werden.

Es gibt einen Entwurf des Justizressorts, wonach der Medieninhaber drei Werktage Zeit bekommen soll, Beleidigungen zu löschen und auch für die Urteilsveröffentlichung soll man keinen Richter mehr brauchen - die Gerichtskosten machen die Sache ja erst teuer. Klenk-Anwältin Maria Windhager: "Damit wäre hier schon ein ganz wichtiges Druckmittel, das eben auch sehr oft missbräuchlich eingesetzt wird, weg."

ÖVP blockiert Novelle wegen Dichand und Fellner

Doch die Novelle ist so wie die seit Mai überfällige Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU blockiert. Beides soll im Paket mit der neuen Zustellförderung für Kaufzeitungen beschlossen werden, und da beharrt die ÖVP darauf, dass auch die "Heute"-Zeitung von Eva Dichand und das "oe24" von den Fellners Geld bekommen, SPÖ und NEOS sind dagegen und wollen hart bleiben. Dem Vernehmen nach haben sie bei den Gratis-Bezirksblättern - die Regionalmedien Austria (RMA) - nachgegeben, die sollen jetzt doch Zustell-Förderung kriegen. Aber das reicht der ÖVP nicht.

Das Ende diese Blockade wäre nicht nur für Journalistinnen wie Klenk und Thalhammer wichtig, sondern für alle, die einen Social-Media-Account haben. Die sind nämlich alle Medieninhaber und haften immer bei Beleidigungen, auch wenn es keine direkten Anträge gegen sie geben sollte. Windhager erzählt vom Fall des Satiriker-Duos Maschek, auf deren Website ein Shitstorm stattgefunden hat. Der Anwalt des betroffenen Opfers, Michael Rami, geht nur gegen die Beleidiger gerichtlich vor, doch über Maschek hängt ein Damoklesschwert.

Anna Thalhammer

Anna Thalhammer

ALEXANDRA UNGER

Damoklesschwert über dem Satiriker-Duo Maschek

Windhager: "Ich ruf natürlich den Kollegen Rami an, weil ich den gut kenne und ein gutes Einvernehmen habe. Und sage: Was willst du von den Mascheks? Und er sagt: Von denen will ich eh nichst, du brauchst gar nichts machen. Aber das ist ja nur auf freundschaftlicher, kollegialer Ebene, dass er mir versichert, er macht eh nichts mehr. Aber das ist ja keine normale Vorgangsweise." Denn im Zuge der Verfahren gegen die Hater könnten jederzeit Anträge gestellt werden, die den Medieninhaber - in dem Fall Maschek, sonst irgendein Social Media Account - teuer zu stehen kommen können.

Robert Kerschbaumer blendet das aus, wenn er betont, man habe nur bei Florian Klenk den "schnellen Weg" über den Medieninhaber gewählt, weil es unbedingt erforderlich gewesen sei: "Alles andere wird direkt gegen die User selber abgewickelt." Alles andere, was ist das genau? Kerschbaumer meint damit den eigentlichen Opferschutz, Klagen gegen die Hass-Poster, und das nicht zimperlich.

Anwalt Kerschbaumer klagt zur Not "auch Zehntausend"

"Warum wird diskutiert, wenn sich das Opfer gegen Hunderte oder gar Tausende wehrt? Das muss mir jemand erklären. Das ist die zwingende Folge einer digitalen Übermacht. Klar kommen die alle Tausend dran, Zehntausend auch, wenn's sein muss." Die meisten dieser Fälle landen letztlich nicht vor Gericht, weil der Lienzer Anwalt den Usern Vergleichsangebote schickt, zur Güte, wie er betont.

Und die Leute zahlen dann sehr oft, weil der Inhalt des Anwalt-Schreibens Eindruck und Angst macht. Wie hoch ist der Anteil jener, die sich auf einen Vergleich einlassen? Kerschbaumer: "Ich bin Rechtsanwalt und kein Statistik-Unternehmen. Die Frage kann ich Ihnen quantitativ mit Ziffern nicht beantworten. Komischerweise interessiert das alle Reporter, schon seit Jahren." Es interessiert deshalb, weil es den Kern des Vorwurfs berührt, dass hier ein Geschäft mit der Beleidigung gemacht wird, wie es Florian Klenk nennt.

Verwaltungsstrafen für eher harmlose "Trottel"-Posts?

Seine Anwältin Maria Windhager sagt dazu: "Wenn die Poster unter Druck gesetzt werden, wegen einer sagen wir mal relativ harmlosen Beleidigung sehr viel zu zahlen, um einem Verfahren zu entgehen. Dann ist eine Konstellation, die problematisch ist, weil sie ein unverhältnismäßiges Vorgehen begünstigt." Windhager plädiert dafür, relativ harmlose Beleidigungen - so Klassiker wie "Trottel" und "Arschloch" - aus dem Strafrecht herauszunehmen und etwa mit Verwaltungsstrafen zu belegen.

Bisher war es ja so, dass sogar ein Like - also Daumen nach oben oder Herzerl - zu einer Verurteilung führen hat können. Das hat die Rechtssprechung entschärft. Windhager: "Wir gehen derzeit davon aus, dass im Regelfall ein Like nicht strafbar ist bzw. nicht zivilrechtlich verfolgt werden kann. Aber zur Gänze ausgeschlossen wurde es nicht."

Anna Thalhammer vom "profil" wird zum Beispiel im Oktober wieder vor Gericht stehen, nur weil sie ein Posting zu Egisto Ott mit einem schlichten "Jup!"kommentiert hat - was auch nicht mehr als ein Like ist.

Niedriger Streitwert erhöht Druck für Massen-Geschäft

Richtig bösartige und menschenverachtende Hater auszuforschen sei nicht einfach, da müsste man auch die Plattformen entscheidend in die Pflicht nehmen, was nicht passiert. Der Streitwert im Medienrecht sei grundsätzlich niedrig und decke die durch die Ausforschung entstehenden Kosten kaum ab, räumt Maria Windhager ein und bestätigt damit den Anwaltskollegen Kerschbaumer.

Der spricht von Liebhaberei - bei der man nichts verdient. Das sieht Windhager differenzierter. "In Wahrheit kann man sich solche Verfahren auch als Anwalt nur dann leisten, wenn man eine Querfinanzierung hat, dass man praktisch durch andere Verfahren diese Verfahren mitfinanziert. Das ist schon ein Problem, das wir in der Praxis haben. Aber natürlich: Die große Verführung zum Missbrauch aus meiner Sicht besteht eben darin, dass man nur in der Masse verdient." Robert Kerschbaumer sagt ja, dass auch "Zehntausend drankommen, wenn es sein muss".

Bei Shitstorms wird Detektivbüro eingeschaltet

Bei richtig argen Shitstorms komme er mit den Mitarbeitern, die er in der Kanzlei für die Ausforschung von Beleidigern beschäftige, nicht aus, sagt der Lienzer Anwalt. Da kaufe er dann die Dienstleistung von Pascal Schott zu - das ist wohl eher nicht zufällig der Sohn von Egisto Ott.

Schott betreibt ein Detektiv-Büro mit dem Firmennamen KKR Besitzsicherung GmbH und habe das nötige Know-how, so Kerschbaumer: "Der hat da die Software, der hat eigene Leute. Der bringt mir gerichtsfeste Screenshots, dass die Kanzlei nicht damit belastet ist. Bei einer Influencerin zum Beispiel, die fünf oder sechs Beleidigungen bekommt, da kann ich's mit der Kanzlei machen. Das sind zwischen zwei und drei Leute, die permanent damit beschäftigt sind.

Verleger-Sohn Russ ist Teil des Geschäftsmodells

Anna Thalhammer hat fürs "profil" die Eigentümerstruktur der KKR recherchiert, dabei ist sie auf eine Firma in Liechtenstein gestoßen. Und an der ist ausgerechnet Eugen B. Russ beteiligt, ein Spross der Vorarlberger Verlegerfamilie. Seinem Vater Eugen A. Russ gehören die Vorarlberger Nachrichten und vor kurzem hat er die Tiroler Tageszeitung übernommen.

Sohn Eugen Benedikt ist bei Russmedia operativ tätig und auch einer der Stifter der Familienstiftung, der das Medienhaus gehört. Thalhammer: "Ich habe vernommen, dass er nach unserer Kritik über sieben Ecken hat ausrichten lassen, dass er wahrscheinlich die Anteile zurücklegt." #doublecheck hat bei Russmedia nachgefragt, ob das stimmt und wie diese Beteiligung von Russ junior mit den Angaben gegenüber "profil" zusammenpasst, dass man bei Russmedia SLAPP-Klagen als "Missbrauch des Rechtsweges" sieht und daher ablehne? Die Antwort ist knapp und ausweichend: "Russmedia ist weder direkt noch indirekt, auch nicht über die Familienstiftung, an der KKR Besitzsicherung GmbH beteiligt."