Betrifft: Geschichte

Die Thronfolge - Wahl- oder Erbrecht? Das ist die Frage. Mit der Rechtshistorikerin Ulrige Aichhorn. Gestaltung: Martin Adel

Österreich hat eine bewegte Geschichte durchlaufen. Sie verlief alles andere als kontinuierlich und auch der Zufall spielte eine nicht unwesentliche Rolle. Die Rechtshistorikerin Ulrike Aichhorn erläutert die Unterschiede von Thronfolge, Erb- und Wahlrecht im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und in Österreich.

Wie entwickelten sich aus autonomen Herrschaftsgebieten die heutigen Bundesländer, und wie kam es zur Einbettung Österreichs in den europäischen Kontext. Österreichs Wurzeln liegen in Frankenreich. Die Markgrafschaft Österreich erhielt im Privilegium Minus bereits sehr früh das Erbrecht zugestanden, während im Reich aus der ursprünglichen Erbfolge eine Wahlfolge wurde.

Der Kaiser wurde von den Kurfürsten gewählt. Später dann, im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, hatten die habsburgischen Regenten die meiste Zeit über die Kaiserkrone inne und waren gleichzeitig Landesherren von Österreich.

Die Verschmelzung von Wahl- und Erbrecht sicherte den Habsburgern auch weiterhin die Regentschaft, als sie nach dem Tod Karls VI. im Mannesstamm, wie es hieß, ausstarben. Der Notbehelf, Pragmatische Sanktion, erwies sich als Glücksfall: Maria Theresia wurde zur weithin bekannten und bedeutenden Landesmutter.

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