help - das Konsumentenmagazin

1. Pay-TV: Probleme bei der Vertragskündigung
2. Firmenvertrag mit Privatnutzung: Wer ist zeichnungsberechtigt?
3. Airbnb: Kleiner Fleck macht großen Ärger
4. Teurer Spaß Geräteversicherung

Pay-TV: Vertragskündigung schwer gemacht

In den vergangenen Wochen wandten sich vermehrt Kunden der Bezahlsenderplattform "Sky" an die Help-Redaktion: das Auflösen eines Vertrags mit "Sky" gestalte sich mitunter schwierig. Schriftliche Kündigungen würden ignoriert, die Kündigungsfristen seien extrem lang. Help hat recherchiert, welche Regeln für die Kündigungsform gelten müssen und wie es sich mit den Kündigungsfristen des Pay-TV-Anbieters verhält.


Firmenvertrag mit Privatnutzung: Wer ist zeichnungsberechtigt?

Einen Mobilfunkvertrag zu kündigen, sollte eigentlich einfach sein: Im Normalfall reicht ein eingeschriebener Brief. Für einen Kunden der A1 Telekom hat sich dieser Prozess jedoch ein wenig komplizierter gestaltet: Zwei eingeschriebene Briefe, mehrere Emails, Telefonate und ein Schreiben über das Kontaktformular auf der A1-Webseite hat es gebraucht, um den Vertrag zu beenden. Warum das so kompliziert war? A1 sagt, der Kunde war nicht zeichnungsberechtigt, weil es sich um einen Firmenvertrag gehandelt hat.


Kleiner Fleck macht großen Ärger

Ein kleiner Fleck bereitet einem Help-Hörer großen Ärger. Über die Internetplattform Airbnb hatte er eine Wohnung in den USA gemietet. Dort passierte ein Missgeschick, er verschüttete Tinte auf dem Teppichboden. Eine spezielle Tinte, die sich nicht ohne weiteres auswaschen lässt. Er meldete den Schaden dem Vermieter - und dieser forderte einen Betrag von umgerechnet 4.100 Euro für den entstandenen Schaden.


Teurer Spaß Geräteversicherung

Geräteversicherungen sollen beschützen was uns lieb und teuer ist, vom Smartphone über den neuen Geschirrspüler bis zur teuren Kamera. Meist werden sie schnell noch beim Bezahlen an der Kassa mit angeboten. Ein neu gekauftes Gerät auch gleich zu versichern, mag nach einem vernünftigen Angebot klingen. Ist es aber nicht. Egal, ob es sich um eine Garantieverlängerung, Reparaturversicherung oder Zusatzversicherungen handelt: Geräteversicherungen sind laut VKI so gut wie immer überflüssig.

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