Betrifft: Geschichte

Eintreten, Austreten und zurück. Glaubenswechsel von Juden und Christen in Wien. Mit Anna Staudacher, Institut für Geschichte der Universität Wien.
Gestaltung: Isabelle Engels

Das Toleranzpatent für Juden von 1782 sicherte zwar die Religionsfreiheit, nicht jedoch den freien Religionswechsel zum Judentum, ein solcher war in Österreich bis zum Jahr 1868 nicht möglich, konnte als Verbrechen geahndet werden. Mit der Taufe war damals die Erlangung der bürgerlichen Rechte verbunden, auch die Möglichkeit, einen anderen Namen anzunehmen. Und da in jener Zeit in Österreich Ehen nur konfessionell geschlossen werden konnten, war die vorangegangene Taufe Voraussetzung für eine Eheschließung zwischen Christen und Juden.

Die Wende brachte das Staatsgrundgesetz von 1867 zu den bürgerlichen Rechten der Staatsbürger und das Interkonfessionelle Gesetz von 1868: Man konnte nun konfessionslos werden, aus der Religionsgemeinschaft austreten, in die man hineingeboren war, auch zum Judentum übertreten oder nach dem Austritt aus der Kirche mit Juden eine Zivilehe schließen, was für Christen auch weiterhin nicht möglich war. Die Kinder folgten von nun an der Religion der Eltern, uneheliche Kinder der Religion der Mutter, jedoch nur bis sie sieben Jahre alt waren, mit 14 Jahren konnten sie frei entscheiden, auch gegen den Willen der Eltern und dabei behördlichen Schutz beanspruchen.

Es kam zu einer ersten Welle von Rück- und Übertritten zum Judentum, auch von Konvertiten, Konfessionslosen und ihren nichtjüdischen Ehepartnern mit den Kindern. Bis zum Jahr 1914 waren es über 5.000.

Die Annahme der Taufe war zwar für die Erlangung und Ausübung der bürgerlichen Rechte nicht mehr erforderlich, es gab jedoch noch andere Beweggründe. Neben der Entfremdung vom Judentum und Assimilation war es vor allem das Motiv der Eheschließung mit einem geliebten Menschen, der dem Christentum angehörte.

Service

Kostenfreie Podcasts:
Betrifft: Geschichte - XML
Betrifft: Geschichte - iTunes

Sendereihe

Gestaltung