Besucher vor dem "Bildnis Wally" von Egon Schiele

APA/HANS KLAUS TECHT

Betrifft: Geschichte

Österreich als Vorreiter?

20 Jahre Kunstrückgabegesetz in Österreich. Mit Leonhard Weidinger, Historiker und Provenienzforscher in Wien und München.
Gestaltung: Rosemarie Burgstaller

Am 3. Dezember 1998 beschlossen 44 Staaten im Rahmen einer Konferenz in Washington, D.C., elf Grundsätze für die Rückgabe von Vermögenswerten aus der Zeit des Holocaust und verpflichteten sich, nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um gerechte und faire Lösungen mit den Nachkommen der früheren Eigentümer/innen zu finden.

Zu diesem Zeitpunkt hatte Österreich, das ebenfalls an der Konferenz in Washington teilnahm, bereits wesentliche Maßnahmen in die geforderte Richtung getroffen: Nachdem am 7. Jänner 1998 in New York zwei Gemälde von Egon Schiele aus der Sammlung Leopold als NS-Raubkunst beschlagnahmt worden waren, setzte die zuständige Ministerin Elisabeth Gehrer unter dem Druck internationaler und nationaler Medien im Februar 1998 die Kommission für Provenienzforschung ein, die die Sammlungen der Bundesmuseen systematisch auf in der NS-Zeit entzogene Werke hin überprüfen sollte.

Am 5. November 1998 beschloss der Nationalrat das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, das den juristischen Rahmen für Restitutionen absteckte. Damit war ein Modell gefunden worden, nachdem seit 1999 über 40.000 Objekte von Gemälden über Kunsthandwerk und Bücher bis hin zu technischen und naturwissenschaftlichen Exponaten zurückgegeben wurden.

Das Gesetz wird international als Vorbild gesehen, aber auch kritisiert. Schon mehr als 350 Fälle wurden vom Kunstrückgabebeirat behandelt, ein Ende ist allerdings nach wie vor nicht in Sicht.

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  • Rosemarie Burgstaller