Betrifft: Geschichte
Standesansehen in und außer Dienst
Österreichs Beamte in der Zwischenkriegszeit. Mit Therese Garstenauer, Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien.
Gestaltung: Isabelle Engels
20. Dezember 2018, 17:55
Die soziale und berufliche Gruppe der Staatsbediensteten prägte die österreichische Gesellschaft im frühen 20. Jahrhundert. Doch nach dem Niedergang der Habsburgermonarchie im Jahr 1918 mussten die Staatsdiener einen stetigen Statusverlust hinnehmen.
Der Staat war für die Beamten mehr als ein Arbeitgeber, er sorgte für einen lebenslangen standesgemäßen Unterhalt, auch im Ruhestand. Im Gegenzug wurde von den Beamten nicht nur die Erfüllung ihrer Dienstpflichten verlangt, sondern ein standesgemäßes Verhalten - galten sie doch als Repräsentanten des Staates. "Der Beamte hat in und außer Dienst das Standesansehen zu wahren, sich stets im Einklang mit den Anforderungen der Disziplin zu verhalten und alles zu vermeiden, was die Achtung und das Vertrauen, die seine Stellung erfordert, schmälern könnte", heißt es in der Dienstpragmatik von 1914.
Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Dienern - Fürsorgepflicht auf der einen und Treuepflicht auf der anderen Seite - kam durch die wirtschaftlichen und politischen Umbrüche zwischen 1918 und 1938 in ein Ungleichgewicht.
Wirtschaftskrisen führten zu einem Abbau der Beamtenschaft, um den Staatshaushalt zu sanieren, das Salär sank aufgrund der hohen Inflation. Weibliche Staatsbedienstete, die im Jahr 1922 ca. 10 % des öffentlichen Dienstes stellten, waren von den Abbaumaßnahmen besonders stark betroffen. Unter solchen Umständen war es schwer eine standesgemäße Lebensführung aufrechtzuerhalten. Was konkret unter standesgemäßem Verhalten verstanden wird, was als anständig oder unanständig gilt, kann durch das Studium von Disziplinarakten verdeutlicht werden, in denen die Fehltritte und die entsprechenden Sanktionen dokumentiert sind.
Bereits seit dem späten 19. Jahrhundert begannen Staatsbedienstete, sich in Interessensvertretungen politisch zu organisieren. In den 1920er Jahren kam es zu einigen Streiks öffentlich Bediensteter. Im Ständestaat ab 1934 waren solche Organisationen verboten und wurden durch vaterländische "Dienststellenorganisationen" ersetzt. Die nationalsozialistischen "Säuberungen" ab 1938 schließlich verschonten auch den öffentlichen Dienst nicht. Aus politischen oder rassistischen Gründen wurden viele Staatsbedienstete entlassen, pensioniert oder versetzt.
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