Frauen in Bangladesh gehen wählen

AP/ANUPAM NATH

Radiokolleg

Das Recht zu wählen

Privileg, Pflicht, Partizipation (3). Gestaltung: Ute Maurnböck

In Griechenland, das gemeinhin als Wiege der Demokratie gilt, durften nur Männer, so sie keine Sklaven waren, wählen. Frauen durften erstmals in der britischen Kolonie Pitcairn im Südpazifik zu den Wahlurnen gehen - das war 1838. In Österreich gibt es das Frauenwahlrecht seit 1918, im Februar 1919 wählten Frauen erstmals. Mit einer Ausnahme: Prostituierten war es erst 1923 erlaubt.

Afroamerikaner/innen erhielten nach vielen Kämpfen 1965 zwar das Wahlrecht, mussten aber vorher einen Lese- und Rechtschreibtest bestehen. Nicht oder nur mit Einschränkungen wählen dürfen Frauen in der Brunei, im Libanon oder in Bhutan.
Wer wählen darf und wer nicht, wurde und wird also von politischen Vertretern bestimmt. Frühere Sowjetbürger/innen in Lettland gelten als "Nichtbürger", auch wenn sie schon lange und mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht dort leben. Die rund 11% aller Einwohner/innen des Landes besitzen kein aktives oder passives Wahlrecht.

Jeder Staat erstellt eigene juristische Regeln, nach denen Menschen politisch mitbestimmen dürfen oder nicht. In einigen Ländern ist das Wahlrecht an die Blutsverwandtschaft gekoppelt, also an die Eltern, die auch Staatsbürger dieses Landes sein müssen, in manchen - wie den USA - gilt der Geburtsort als ausschlaggebend.
Und die Regeln werden auch immer wieder geändert: In Österreich wurde zum Beispiel 2007 das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Als eine demokratische Grundregel gilt: Menschen sollen unabhängig von Geld, Geschlecht oder sozialer Klasse am politischen Geschehen partizipieren können.

Seit einigen Jahren dürfen (außer der Richter, die Richterin entscheidet anders) auch Häftlinge in Österreich wählen. In den USA zum Beispiel sind sie in fast allen Bundesstaaten von Wahlen ausgeschlossen. Immer wieder gibt es Überlegungen zu Neuerungen im Wahlrecht. Anhänger/innen des minderheitenfreundlichen Mehrheitswahlrechts sprechen sich dafür aus, dass die stimmenstärkste Partei automatisch die Mehrheit der Sitze im Parlament erhält, zugleich aber auch kleine Parteien garantiert vertreten sind.

Ein Minderheitenwahlrecht würde vorsehen, dass die Repräsentation nationaler Minderheiten - wie die Kärntner Slowen/innen, die Burgenlandkroat/innen und die Ungar/innen in Österreich- geregelt würde, was bisher nicht der Fall ist. Und soll in einer globalisierten Welt, in der Menschen im Lauf ihres Lebens immer öfter auch für längere Zeit den Wohnort wechseln, das Wahlrecht nach wie vor nur an die Staatsbürgerschaft gekoppelt sein?
100 Jahre Frauenwahlrecht: Das "Radiokolleg" fragt anlässlich dieses Jubiläums nach der Geschichte und der Zukunft des Wahlrechts.

Service

LITERATUR:

Johanna Gehmacher/Natascha Vittorelli (Hg.): "Wie Frauenbewegung geschrieben wird". Löcker Verlag 2009

Steven Levitsky/Daniel Ziblatt: "Wie Demokratien sterben. Und was wir dagegen tun können." Verlag DVA 2018

David Van Reybrouck: Gegen Wahlen. 2013 Wallstein Verlag

Sieglinde Rosenberger/Gilg Seeber: "Wählen". Facultas Verlag

LINKS:
Rainer Bauböck / open access zum Herunterladen
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