AP/ROBERT CLOVER
Betrifft: Geschichte
Die Mauthausen-Prozesse
Juristische Verfolgung von NS-Verbrechen nach 1945. Mit Christian Rabl, Zeithistoriker und Leiter des Zeithistorischen Zentrums Melk Memorial.
Gestaltung: Rosemarie Burgstaller
25. September 2019, 17:55
Zwischen 1945 und 1993 wurden mehr als 500 Personen vor Gericht gestellt, im Zusammenhang mit schwerwiegenden Gewaltverbrechen, die diese im Zeitraum von August 1938 bis Mai 1945 im KZ-Komplex Mauthausen verübt hatten. Die Ahndung erfolgte vor dem Hintergrund unterschiedlicher politischer Zusammenhänge und in mehreren Ländern: Die US-amerikanischen Dachauer Mauthausenprozesse sowie die Verfahren der weiteren alliierten Besatzungsmächte innerhalb ihrer jeweiligen Zonen, die Volksgerichtsprozesse in den "Opferländern" Polen, Tschechoslowakei und Slowenien und die NS-Prozesse in den Nachfolgestaaten des "Dritten Reichs" - Österreich, BRD und DDR. Jeweilige juristische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen wirkten sich auf den Verlauf der Prozesse wie auch auf die anschließende Begnadigungspraxis aus. So erfolgten schon bald massive Haftreduktionen für verurteilte NS-Täter durch die alliierten Besatzer als Zugeständnis an die junge BRD, nicht zuletzt aufgrund eines massiven öffentlichen Drucks sowie der veränderten geopolitischen Herausforderungen im Zusammenhang des aufkeimenden Kalten Krieges.
Die Reintegration verurteilter Mauthausen-Täter verlief in Deutschland und Österreich überwiegend leicht. Verurteilte ehemalige SS-Angehörige und Zivilisten fanden in der westdeutschen und österreichischen Nachkriegsgesellschaft starken Rückhalt.
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- Rosemarie Burgstaller