Zwei Jö-Karten auf einem Baumstumpf

ORF/ISABELLE ORSINI-ROSENBERG

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Kompliziert und undurchsichtig: Ärger bei Jö-Bonusclub-Mitgliedern

Mängel im Urlaub: Was tun, wenn das Zimmer unbewohnbar ist +++ Kundenfrust über Schmutz im Fitnesscenter +++ Kompliziert und undurchsichtig: Ärger bei Jö-Bonusclub-Mitgliedern +++ Kreditkartenabbuchungen ohne Zustimmung: So fordert man sein Geld zurück

Mängel im Urlaub: Was tun, wenn das Zimmer unbewohnbar ist

Moderne und neu renovierte Zimmer, ein Garten mit Terrasse, dahinter die Adria: so präsentiert sich eine kroatische Frühstückspension auf der Homepage der Plattform Booking.com. Dass die Realität mitunter von den Darstellungen im Internet leicht abweicht, mag vorkommen. Nicht hinnehmbar war allerdings der Standard eines Zimmers, das eine Familie aus Kärnten in diesem Sommer gebucht hatte: fleckige Bettwäsche, kaputte Möbel, verdreckter Boden. Das muss nicht akzeptiert werden, doch was tun, wenn die Unterkunft schon bezahlt wurde, eine Erstattung jedoch verweigert wird? "Help" sagt, welche Rechte betroffene Urlaubende haben und wo man sich Hilfe holen kann.


Kundenfrust über Schmutz im Fitnesscenter

Dreckige Duschen, staubige Geräte, fehlendes Toilettenpapier - manchmal läuft es im Fitnessstudio nicht so, wie es sich Kundinnen und Kunden wünschen. Das heißt aber nicht, dass man deswegen einfach den Vertrag kündigen kann. Diese Erfahrung machte auch eine Wienerin, die ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio Clever fit beenden wollte, weil es ihr dort zu schmutzig war.


Kompliziert und undurchsichtig: Ärger bei Jö-Bonusclub-Mitgliedern

Knapp vier Millionen Kundinnen und Kunden zählt der Jö-Bonusclub des REWE-Konzerns mittlerweile. Doch längst nicht alle sind mit dem neuen Kundenbindungsprogramm glücklich. Die Jö-Kundenkarte bietet Rabatte, Einkaufsboni und zahlreiche Kupons, die wiederum Rabatte und zeitlich befristete Aktionen versprechen. Ein System, das manchen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu kompliziert scheint, die Beschwerden häufen sich. Konsumentenschützer fürchten außerdem um den Schutz der Daten und stellen Rabattsysteme grundsätzlich in Frage. Bei Jö ist man um Beruhigung bemüht.


Kreditkartenabbuchungen ohne Zustimmung: So fordert man sein Geld zurück

Die Kreditkarte ist das am häufigst verwendete Zahlungsmittel im Internet. Doch so einfach und unkompliziert das Bezahlen mit Kreditkarten ist, so schwierig kann es werden, wenn ein Unternehmen mehr abbucht, als vereinbart. Typische Fälle seien etwa ungewollte Abos und automatische Vertragsverlängerungen, sagt Maria Semrad, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Wien. In solchen Fällen sei es für Konsumenten oft schwer, eine Rückbuchung zu veranlassen.


Moderation: Matthias Däuble

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