APA/ROLAND SCHLAGER
Dimensionen
Wie das Kind zu seinem Recht kam
30 Jahre Kinderrechtskonvention
20. November 2019, 19:05
Es war ein später, aber einschneidender Schritt: Am 20. November 1989 schuf die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" das erste Dokument, das die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen umfassend definiert und völkerrechtlich verbindlich macht. Staaten, die es ratifiziert haben, sind verpflichtet, der UNO über die Umsetzung der Kinderrechte Bericht zu erstatten.
Auch wenn die Kinderrechtskonvention von so vielen Ländern unterzeichnet wurde wie keine andere UNO-Konvention, ist es ein weiter Weg von Jahrtausende alten Traditionen, die Kinder als Eigentum ihrer Familien verstehen, zu modernen Rechtsauffassungen. Das zeigt beispielsweise das Fortbestehen von Kinderarbeit und Kinderehe. Doch auch in europäischen Staaten gibt es Auseinandersetzungen über den Vorrang etwa von Zuwanderungsbeschränkungen gegenüber den Rechten von Kindern.
Heuer, im Jubiläumsjahr, ist Österreich der UNO berichtspflichtig. Mit Unterstützung des Netzwerks Kinderrechte haben dabei erstmals Jugendliche selbst ihre Anliegen in Genf vorgetragen.