Eine Sitzung des Nationalrates

APA/ROLAND SCHLAGER

Radiokolleg - Der demokratische Rechtsstaat

Mehrheit und Minderheiten (2). Gestaltung: Margarethe Engelhardt-Krajanek

"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus". Lautet Artikel 1 des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes. Die Verfassungsgesetze sollen garantieren, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, "ihre Meinung in gegenseitigem Respekt zu äußern und ihre Anliegen zu vertreten", so zu lesen auf der Homepage des Österreichischen Parlaments. Vertreten werden Bürgerinnen und Bürger durch politische Parteien, die entsprechend der gewählten Stimmenstärke im Parlament Gesetze aushandeln und beschließen.

Können sich nun parlamentarische Mehrheiten über die Minderheiten hinweg setzten? Parlamentarische Kontrollmechanismen und die Gewaltentrennung sollen das verhindern. Mehrheiten können zwar den Ton angeben, müssen aber konsensuale Lösungen mit den anderen Parteien suchen. Dass Minderheitenrechte gewahrt werden, dafür sorgen die Gesetze. Diese Prozesse verlaufen nicht linear und sind komplex. Das zeigt sich am Beispiel des Frauenwahlrechtes.

Vor 100 Jahren verfassungsmäßig verankert, ist die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Mann und Frau heute erst teilweise vollzogen. Noch immer verdienen Frauen durchschnittlich 20% weniger als Männer. Und während Frauen im Bildungssektor und im Sozialen politisch gut verankert sind, ist der Frauenanteil in den Vorständen großer Unternehmen marginal. Im BVG ist auch der Minderheitenschutz klar verankert.

Menschen mit Behinderungen müssen die gleichen Chancen erhalten, wie die Mehrheit der Bevölkerung. Wird dieser Rechtsanspruch auch in die Praxis überführt? Und was ist mit der direkten Demokratie? Ist die Abstimmung zu Sachfragen die "Hohe Schule" demokratischer Praxis? Untersuchungen zeigen, dass Lobbyismus und mediale Kampagnen Meinungen schnell manipulieren können. Wer über viel Geld verfügt, kann so die eigenen Interessen durchsetzen. Nicht zuletzt werden demokratische Gesellschaften auch durch die Digitalisierung gefordert.

Das Internet als politische Plattform wird nicht nur von Parteien genutzt. Extremistische Gruppierungen radikalisieren und vernetzen sich in der digitalen Welt. Ihr aggressives Auftreten täuscht darüber hinweg, dass es sich um Splittergruppen handelt. Und solange demokratische Gesellschaften nicht regulierend eingreifen, werden diese zu Stimmungsmachern und dominieren den Diskurs.

Service

Ulrike Ackermann Hg, Freiheitsindex Deutschland 2017, Verlag Humanities Online, Frankfurt am Main 2017

Maja Haderlap, "Engel des Vergessens", Wallstein Verlag 2011

Elisabeth Holzleithner, "Gerechtigkeit", UTB 2009

Klaus Poier, "Die Themen der Populisten", Nomos 2017

Birgit Sauer, Affektives Kapital. Die Ökonomisierung der Gefühle im Arbeitsleben, Frankfurt a.M./New York (Campus), 2016 (gem. mit Otto Penz)

Josef Trappel, Walter Berka, "Internetfreiheit" Manz Verlag 2019

Vorländer, Hans. 2019. Demokratien unter Druck. Ein Essay. In NFB. Demokratie! Zumutung oder Zukunft. Hamburg: tredition GmbH.

Vorländer, Hans, Maik Herold, und Steven Schäller. 2015. Wer geht zu Pegida und warum? Eine empirische Untersuchung von PEGIDA-Demonstranten in Dresden. Schriften zur Verfassungs- und Demokratieforschung 1. Dresden: ZVD Zentrum für Verfassungs- und Demokratieforschung.

Festrede von Maja Haderlap: "Im langen Atem der Geschichte"

Kärtner Landesverfassung

Bundesverfassungsgesetz Artikel 8

Minderheitenschulwesen

Demokratiezentrum Wien

Europäische Menschenrechtskonvention

Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie

Johanna Dohnal

Gender-Index 2018

100 Jahre Frauenwahlrecht


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