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Fitnessstudios: So bekommt man Geld zurück

Maturareisen: DocLX plant Massenparty trotz Coronakrise +++ Test: Gute Ergebnisse für Elektrogriller +++ Fitnessstudios: So bekommt man Geld zurück +++ Schlagabtausch um Nenngeld bei Vienna City Marathon

Maturareisen: DocLX plant Massenparty trotz Coronakrise

Viele Eltern haben für ihre Töchter und Söhne im Herbst vergangenen Jahres beim Veranstalter DocLX Maturareisen nach Kroatien gebucht: Ende Juni oder Anfang Juli - Pool-Partys, Disco und Alkoholkonsum inklusive. Mitte April, als klar war, dass die Reise entweder gar nicht oder nicht wie geplant stattfinden wird, bot DocLX seinen Kundinnen und Kunden eine vergünstigte Stornierung an. Eine absichtliche Irreführung, meinen Konsumentenschützer, mit denen das Unternehmen versuche, die Konsumentinnen und Konsumenten in ein kostenpflichtiges Storno zu locken. Bei Absage der Reise oder einer Leistungsänderung des Vertrages müsse nämlich ohnehin der gesamte Reisepreis zurückerstattet werden. DocLX sieht das jedenfalls anders und schließt derzeit nicht aus, dass die Reise trotz Sicherheitsrisiko stattfinden wird.


Test: Gute Ergebnisse für Elektrogriller

Ob Würstel, Fleisch oder Gemüse: Grillen ist in Österreich sehr beliebt. Immer öfter kommen dabei Elektrogriller zum Einsatz. Sie sind einfach zu handhaben, schnell startklar und vor allem raucharm. Der Verein für Konsumenteninformation hat elf Elektrogriller getestet. Die meisten schnitten gut ab.


Fitnessstudios: So bekommt man Geld zurück

Nach wochenlanger Sperre sollen Fitnessbetriebe demnächst wieder aufsperren dürfen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kritisiert, dass Mitgliedsbeiträge oft auch während der Zwangspause eingehoben wurden. Kundinnen und Kunden sollten dieses Geld zurückfordern und sich nicht mit Gutschriften abspeisen lassen. Vorsicht ist geboten, wenn man künftig dem Training aus Sorge vor einer Ansteckung fernbleiben möchte. Denn das kann teuer werden.


Schlagabtausch um Nenngeld bei Vienna City Marathon

Der Veranstalter des Vienna City Marathon (VCM) hat eine komplette Erstattung der Nenngelder in seinen Teilnahmebedingungen ausgeschlossen. Die entsprechende Passage wurde erst im vergangenen März geändert. Bei Konsumentenschützern und Juristen stößt dieses Vorgehen auf Unverständnis. Man handle hier eindeutig rechtswidrig, wird argumentiert. Der Marathon-Veranstalter will das nicht gelten lassen. Es müsse erlaubt sein, mit den Kunden Regeln zu vereinbaren, auf die man auch als Veranstalter vertrauen könne, wie es heißt. Der Veranstalter ist überzeugt, dass sein Vorgesehen rechtskonform ist.


Moderation: Paul Urban Blaha

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