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Beschattung: Wie man sein Heim vor der Sonne schützt
Updates machen Handys fit für Corona-Warn-App +++ Klarna und Co: Das Inkasso der Onlineshops +++ Beschattung: Wie man sein Heim vor der Sonne schützt +++ "Edelweiss Versand" verrechnet unbestellte Artikel
13. Juni 2020, 11:40
Updates machen Handys fit für Corona-Warn-App
Im Wochentakt werden derzeit die coronabedingten Einschränkungen gelockert. Um eine zweite Welle zu verhindern, setzt die Regierung auf die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und im Fall einer Infektion auf die rasche Ermittlung und Information sämtlicher Kontakte des Erkrankten. Die Stopp-Corona-App soll hier helfen. Dank Updates von Google und Apple wurde sie nun stark verbessert.
Klarna und Co: Das Inkasso der Onlineshops
Klarna ist ein Zahlungsdienst. Onlineshops können damit Kauf auf Rechnung ermöglichen. Das gilt allgemein als sicher und wird grundsätzlich auch von Verbraucherschützern empfohlen. Wird der Kauf jedoch über Klarna abgewickelt, wird es für Konsumentinnen und Konsumenten nicht unbedingt einfacher: Wenn es etwa zu Lieferverzögerungen kommt und Kunden die Zahlung deswegen zurückhalten, kann schnell eine Mahnung ins Haus flattern.
Beschattung: Wie man sein Heim vor der Sonne schützt
Wenn an Hitzetagen die Temperaturen über 30 Grad klettern, werden beschattete Fenster zu Heizkörpern. Damit Innenräume nicht überhitzen und für Menschen, Tiere und Pflanzen komfortabel bleiben, braucht es wirksamen Sonnenschutz. Von außenliegenden Rollläden über Jalousien bis zu Rollos innen - der Markt bietet zahlreiche Modelle und Materialien.
"Edelweiss Versand" verrechnet unbestellte Artikel
Per Postwurf erhielt eine pensionierte help-Hörerin einen Prospekt der Firma "Edelweiss Versand". Sie bestellte daraus um 45 Euro eine Reihe von Haushaltsprodukten, darunter Nähnadeln und einen Kartoffelgarer. Geschickt wurden ihr aber gleich vier Produkte mehr als sie bestellt hatte, darunter ein Scherenset und einen sogenannten China-Balsam. Auf die Rechnung von insgesamt 85 Euro schrieb das Unternehmen, man habe sich erlaubt, "verschiedene, für Sie interessante Beilagen zu Ihrer Ware mit zu packen". Die Arbeiterkammer Steiermark (AK) spricht von unseriös Geschäftspraktiken. Wer unbestellte Ware ins Haus bekommt, muss diese nicht bezahlen und darf sie behalten.
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