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Urteil im Fall Facebook gegen Schrems

Datenschutz als Angstgegner des Gerichts

Nach sechs Jahren juristischem Hin und Her gab es gestern Abend ein Urteil im Fall Max Schrems gegen Facebook. Der österreichische Datenschutzjurist hat 2014 das Unternehmen wegen mehrerer Datenschutzverletzungen geklagt. Das Urteil der Richterin am Wiener Landesgericht: Max Schrems soll volle Datenauskunft zu seinen von Facebook gespeicherten Daten bekommen und einen symbolischen Schadenersatz von 500 Euro erhalten. Um die Kernpunkte der Klage bzw. das Hauptproblem geht es aber wenig: nämlich um die Frage, ob sich das Tech-Unternehmen an die DSGVO halte. Ein "Non-Urteil" kritisiert Max Schrems, die Richterin hätte es sich sehr leicht gemacht. Julia Gindl fasst zusammen.

Unternehmen vs. Facebook
Firmen boykottieren Werbung auf Social Media


Schon lange wird Facebook auch dafür kritisiert, zu wenig gegen Hass, Hetze und Gewaltaufrufe auf seiner Plattform zu unternehmen.
Als Zeichen gegen Rassismus haben Unilever, Honda und Coca Cola ihre Anzeigen auf Facebook daher ausgesetzt. Andere Firmen sind dem Boykott gefolgt. Mittlerweile 130 große Unternehmen schalten derzeit keine Werbung auf Facebook. Das ist das einzig mögliche Druckmittel, findet Marcus Schuler, denn der Konzern aus dem Silicon Valley macht fast seinen ganzen Umsatz mit Werbeerlösen.

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