Religion aktuell

Moria, Kinderarbeit, Kardinal Schönborn, Schächten

Moria: Österreichs Orden für Aufnahme von Asylwerbern +++ Kinderarbeit statt Schulbeginn +++ Kardinal Schönborn: Vor 25 Jahren Ernennung zum Erzbischof von Wien +++ EuGH: Kein Verbot von Schlachten ohne Betäubung

1. Moria: Österreichs Orden für Aufnahme von Asylwerbern

Wie tags zuvor die katholische Bischofskonferenz hat am 11. September auch die Österreichische Ordenskonferenz an die Bundesregierung appelliert, Asylwerber aus dem niedergebrannten griechischen Flüchtlingslager Moria aufzunehmen. Die Regierung sei aufgerufen, "im Sinne christlicher Nächstenliebe zu handeln und sich für die Unterstützung und Betreuung der Schwächsten einzusetzen", erklären Erzabt Korbinian Birnbacher und Generaloberin Franziska Bruckner als Leitungsduo der Ordenskonferenz.
Die Ordenskonferenz unterstützt die heimischen Bischöfe im Anliegen an die Bundesregierung, dem Beispiel einiger europäischer Staaten zu folgen und ein "faires Kontingent von Asyl- und zeitlich Schutzsuchenden" aufzunehmen, wie es in der Stellungnahme heißt.


2. Kinderarbeit statt Schulbeginn

Die einen haben in Österreich den Schulbeginn schon hinter sich, für die anderen steht er kurz bevor. Und anders vielleicht als in den vergangenen Jahren ist die Freude darüber doch recht groß: Gleichaltrige treffen, Freundschaften pflegen - das macht ja doch Spaß. Noch mehr würden sich freilich jene Kinder in anderen Weltregionen über die Rückkehr in die Klassenzimmer freuen, die aus anderen Gründen vom Unterricht ausgeschlossen sind. Nämlich, weil sie Geld verdienen müssen. Arbeit statt Bildung - für viele ist das in den Ländern des Südens jetzt wieder zur traurigen Realität geworden. - Gestaltung: Brigitte Krautgartner


3. Kardinal Schönborn: Vor 25 Jahren Ernennung zum Erzbischof von Wien

Vor 25 Jahren wurde am 14. September der damals 50-jährige Christoph Schönborn zum Erzbischof von Wien ernannt, damals in innerkirchlich äußerst unruhigen Zeiten. Im Lauf der Jahre hat er es geschafft, seine Kirche wieder in ruhigere Fahrwasser zu steuern.


4. EuGH: Kein Verbot von Schlachten ohne Betäubung

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sieht im im belgischen Flamen erlassenen Schächtverbot einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Das Schlachten ohne Betäubung nach jüdischen oder muslimischen Riten darf aus seiner Sicht nicht verboten werden. Der EuGH könne nicht zulassen, dass Mitgliedstaaten im Namen des Tierschutzes Maßnahmen ergriffen, die zur Folge hätten, dass bestehende "Ausnahmeregelungen" zugunsten bestimmter religiöser Anhänger "inhaltlich entwertet" würden. Das EuGH Urteil ergeht in einigen Wochen, sehr oft folgen die Richter der Rechtsmeinung des Generalanwalts.

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