Blätter im Wasser

ORF/JOSEPH SCHIMMER

Punkt eins

Was bedeutet: in Würde sterben?

Was bedeutet: in Würde sterben?
Gäste: Dr. Maria Kletecka-Pulker, Mitglied des Bioethikrats, Geschäftsführerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien, Vorstandsmitglied bei der Österreichischen Plattform Patientensicherheit & Dr. Veronika Mosich, Ärztliche Leiterin des CS Hospiz Rennweg in Wien.
Moderation: Elisabeth Scharang.
Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79
E-Mails an punkteins(at)orf.at


Ist die Tötung auf Verlangen ein legitimer oder ein überzogener Ausdruck der Autonomie des einzelnen Menschen? Die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe im Februar, das Grundrecht auf assistierten Freitod straffrei zu stellen, hat auch in Österreich die Diskussion wieder aufleben lassen.

Ende September fand in Wien eine öffentliche Verhandlung statt, die der Verfassungsgerichtshof durchführte, um einen Antrag zur Aufhebung des Verbots der aktiven Sterbehilfe und des Verbots des assistierten Suizids zu prüfen. Die rechtliche Situation in dieser Frage ist in Europa nicht einfach zu überblicken: In Italien ist assistierter Suizid erlaubt, in Frankreich unter Strafe gestellt. In den Niederlanden und in Belgien wurde 2002 ein Gesetzt verabschiedet, das die Lebensbeendigung auf Verlangen der Sterbewilligen und auch den begleiteten Freitod regelt. In Österreich ist die "Mitwirkung am Suizid" verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der §78 StGB (Strafgesetzbuch) erfasst hier auch Unterstützungshandlungen wie die Begleitung durch einen Angehörigen zu einem Sterbeverein in der Schweiz.

Wie zieht man die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe? Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte besteht kein Recht der Einzelnen, den Staat zu verpflichten, Handlungen zu gestatten, die den Tod verbeiführen. "In den Niederlanden hätte man vermutlich nie den Weg eingeschlagen, Sterbehilfe zu legalisieren, wenn man in den 80iger Jahren das hohe Niveau der Palliativmedizin gehabt hätte wie heute", meint der Medizinethiker Theo Boer, der selbst viele Jahre der niederländischen Prüfungskommission angehörte, die über Rechtmäßigkeit von Sterbehilfe entscheidet. Auf der anderen Seite stehen Menschen, die unheilbar krank sind und in einer Phase ihres Lebens, in der sie noch handlungsfähig sind, entscheiden wollen, wann sie sterben. Zwei von ihnen sind unter den vier Antragsteller*innen, die zurzeit den österreichischen Verfassungsgerichtshof beschäftigen.

Während die Bioethikkommission eine Reform des Tatbestands und eine breitere Diskussion in Österreich fordert, gibt es gleichzeitig im bürgerlichen Lager die Bestrebung einer Stärkung des Verbots der aktiven Sterbehilfe durch Erhebung in den Verfassungsrang. Letztlich ist es eine Wertentscheidung, die getroffen werden muss - und zwar von jeder Gesellschaft für sich selbst.

Am 9. und 10.Oktober findet in Salzburg der Bioethik-Dialog statt, bei dem Expertinnen und Experten die Aufgaben der Medizin am Lebensende diskutieren. Wo liegen die Grenzen der Palliativmedizin? Gibt es das Recht der Einzelnen, über den eigenen Tod zu entscheiden? Wie gehen Medizinerinnen und Mediziner mit der faktischen Grauzone zwischen illegaler Tötung und legalem Sterbenlassen um?

Diese Frage diskutiert Elisabeth Scharang mit ihren Gästen Maria Kletecka-Pulker vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien sowie Veronika Mosich, ärztliche Leiterin des CS Hospiz Rennweg in Wien.

Sie sind herzlich eingeladen, sich an dem Gespräch zu beteiligen: per Telefon unter 0800 22 69 79 - kostenfrei aus ganz Österreich - oder schriftlich per E-Mail an punkteins(at)orf.at

Sendereihe

Playlist

Untertitel: Tom Waits
Titel: If I have to go
Ausführende: Tom Waits
Länge: 02:12 min
Label: Anti-Records

Untertitel: Larry Grossman and Buz Kohan
Titel: Gone Too Soon
Ausführende: Giuseppe Milici Quartet
Länge: 02:44 min
Label: M.G. Records

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