Ein Mann trägt Maske währrend ihm die Haare rasiert werden.

AFP/ FABRICE COFFRINI

Moment

Arbeiten am Körper - auf Abstand

Körpernahe Berufe zwischen Berufsverbot, Notmaßnahmen und verschärfter Hygiene.

Seit Erlass der sogenannten 2. Covid 19-Maßnahmenverordnung sind körpernahe Dienstleistungen während des Lockdowns nicht erlaubt. Das betrifft Friseure, Masseure, Fußpfleger, Tätowierer, Kosmetik- und Nagelstudios.
Seit Beginn der Pandemie waren diese Berufsgruppen vom ständigen Auf - und Zusperren betroffen, sie haben viel in Hygienemaßnahmen investiert, um den Kunden in der Zeit zwischen den Lock-Downs die größtmögliche Sicherheit zu geben.
Für nicht wenige Menschen bedeutet der regelmäßige Friseurbesuch oder die monatliche Fußpflege auch, am sozialen Leben Teil zu haben und stellt einen wichtigen Teil des Wohlbefindens dar.

Gestaltung: Marie-Claire Messinger


Randnotizen: Kathrin Wimmer

Sendereihe