AFP/ FABRICE COFFRINI
Moment
Arbeiten am Körper - auf Abstand
Körpernahe Berufe zwischen Berufsverbot, Notmaßnahmen und verschärfter Hygiene.
25. Jänner 2021, 15:30
Seit Erlass der sogenannten 2. Covid 19-Maßnahmenverordnung sind körpernahe Dienstleistungen während des Lockdowns nicht erlaubt. Das betrifft Friseure, Masseure, Fußpfleger, Tätowierer, Kosmetik- und Nagelstudios.
Seit Beginn der Pandemie waren diese Berufsgruppen vom ständigen Auf - und Zusperren betroffen, sie haben viel in Hygienemaßnahmen investiert, um den Kunden in der Zeit zwischen den Lock-Downs die größtmögliche Sicherheit zu geben.
Für nicht wenige Menschen bedeutet der regelmäßige Friseurbesuch oder die monatliche Fußpflege auch, am sozialen Leben Teil zu haben und stellt einen wichtigen Teil des Wohlbefindens dar.
Gestaltung: Marie-Claire Messinger
Randnotizen: Kathrin Wimmer