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Viagogo ignoriert Urteile zu Ticketpreisen
Missverständliche Zahlungsinformation auf Booking.com +++ Viagogo ignoriert Urteile zu Ticketpreisen +++ "Mangelhaft" wegen Mineralölrückständen +++ AK: Neuer Schlüsseldienst sorgt für Ärger
28. Mai 2022, 11:40
Missverständliche Zahlungsinformation auf Booking.com
Urlaubs- und Hotelbuchungen über Onlineplattformen sind mit Risiken verbunden. In einem aktuellen Fall buchte ein Konsument eine Unterkunft in Griechenland, inklusive kostenfreier Stornomöglichkeit. Das Angebot wurde auch damit beworben, dass keine Zusatzkosten wie etwa Kreditkartengebühren anfallen können. Was für den Kunden allerdings während des gesamten Buchungsprozesses nicht ersichtlich war: Der Verwalter des Feriendomizils hat seinen Sitz in Großbritannien und somit außerhalb der Europäischen Union. Daher gilt: Auch wenn das Angebot in Euro ausgeschrieben und bezahlt worden ist, muss die Kreditkartenfirma in die Landeswährung umrechnen, es können Manipulationsgebühren in Rechnung gestellt werden. Auch dann, wenn zusätzliche Kreditkartengebühren wie in der Anzeige auf Booking.com explizit ausgeschlossen wurden.
Viagogo ignoriert Urteile zu Ticketpreisen
Der Online-Ticketmarktplatz Viagogo erzürnt weiterhin Kunden, Veranstalter und Künstler. Eintrittskarten für Konzerte und Fußballspiele werden um ein Vielfaches des ursprünglichen Ticketpreises angeboten, der Originalpreis wird verschwiegen. Ein solcher Kauf ist nicht rechtswirksam, urteilten bereits mehrere Gerichte. Doch die Firma mit Sitz in der Schweiz ignoriert die Urteile und macht weiter.
"Mangelhaft" wegen Mineralölrückständen
Immer wieder werden Produkte von Verbraucherschutzorganisationen wegen Mineralölrückständen abgewertet. Kaum etwas bleibt dabei verschont, vom Olivenöl über vegane Würstchen bis zum Lippenstift. Doch die Beurteilung dieser komplexen Gemische bleibt schwierig, es fehlt an gesetzlichen Grenzwerten.
AK: Neuer Schlüsseldienst sorgt für Ärger
Probleme wegen überteuerter Schlüsseldienste sind ein Dauerbrenner in der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK). Bisher handelte es sich dabei meist um ausländische Firmen oder Scheinfirmen, gegen die die AK keine Handhabe hatte. Seit November vergangenen Jahres gehen bei der Arbeiterkammer Steiermark aber vermehrt Beschwerden über eine Vorarlberger Firma ein. Für das Aufsperren einer Tür verlangt das Unternehmen schon einmal mehr als 800 Euro. Die Mitarbeiter kommen aber auch bei tropfenden Wasserhähnen oder kaputten Heizungen und verlangen selbst dann hohe Preise, wenn keine Leistung erbracht wird. Immerhin: Gelangen solche Fälle zur Arbeiterkammer, kann meist ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden.
Moderation: Matthias Däuble
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