Ein Blick über Salzburg.

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Betrifft: Geschichte

Zum Schutz des gemeinsamen Erbes der Menschheit

50 Jahre UNESCO Welterbe-Konvention
mit: Florian Meixner, Historiker und Referent für Welterbe und Kulturgüterschutz der Österreichischen UNESCO-Kommission
Gestaltung: Barbara Matzner-Volfing

In Österreich gibt es insgesamt zwölf Welterbestätten, darunter die Semmeringeisenbahn oder die Kulturlandschaft Wachau. Der Begriff Welterbe bezieht sich dabei auf Kultur- und Naturstätten, die als erhaltenswerter Teil des kulturellen Erbes der gesamten Menschheit angesehen werden können. Das erste Übereinkommen der UNESCO dieser Art, die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, stammt bereits aus dem Jahr 1954.

Doch auch weitere Faktoren wie mutwillige Zerstörung, Naturkatastrophen oder Klimawandel gefährden das Welterbe. Aus diesem Gedanken ist das 1972 in Paris verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt hervorgegangen - die UNESCO Welterbe-Konvention. Mittlerweile sind 194 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen, global bedeutsame Stätten zu erfassen, zu schützen und zu erhalten.

Österreich hat sich im Jahr 1992 dieser Aufgabe angeschlossen, die seit Bestehen der Welterbe Konvention nichts an Herausforderung verloren hat. Anlässlich der diesjährigen Jubiläen - 50 Jahre UNSCO Welterbe Konvention und 30 Jahre Ratifizierung durch Österreich - unternimmt der Historiker Florian Meixner einen Streifzug durch die Geschichte der Welterbe Konvention von den Anfängen bis in die Gegenwart.

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