Ein Stuhl steht auf einem Friedhof zwischen Grabsteinen

APA/GEORG HOCHMUTH

Moment

Wenn Gräber aufgelöst werden

Ein Ende mit Vorschlaghammer, Krampen und Sackrodel

Bis zwanzig Jahre nach der Bestattung in einem Erdgrab gilt die sogenannte Ruhefrist. So lange dauert es, bis der Körper verwest und der Sarg zerfallen ist. In dieser Zeit darf eine Grabstelle nicht neu belegt werden. Nach Fristende können die Hinterbliebenen das Grab um weitere zehn Jahre verlängern. Entscheiden sie sich dagegen oder sind sie für die Friedhofsverwaltung nicht mehr erreichbar, wird das Grab abgetragen. Zurück bleiben ein paar Quadratmeter Erde, auf denen wieder Gras wächst, bis an derselben Stelle ein neues Grab gegraben wird.

Gestaltung: Jonathan Scheucher


Randnotizen: Lukas Tremetsberger

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