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Schwein gehabt - nur welches?

Schwein gehabt - nur welches? Herkunftskennzeichnungen in der Gastronomie +++ EU-Lieferkettengesetz: Global 2000 fordert zivilrechtliche Haftung für Umweltschäden +++ Hotel bucht nach Bezahlung nochmals Geld ab +++

Herkunftskennzeichnungen in der Gastronomie

Seit 1. September müssen Großküchen, etwa in Kantinen, Mensen und Schulen, die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern kennzeichnen. Vier Kategorien stehen zur Verfügung: Aus Österreich, aus der EU, nicht aus der EU und Herkunft unbekannt. Organisationen wie Greenpeace begrüßen die Kennzeichnungspflicht: Sie schaffe Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten, regionale Produkte würden dadurch ebenso gefördert wie die heimische Landwirtschaft, kürzere Transportwege seien ein Beitrag zum Klimaschutz. Die Kennzeichnungspflicht sollte daher auch auf den Rest der Gastrobranche, auf Wirtshäuser, Restaurants und Würstelstände, ausgeweitet werden.
Die Gastrobranche ist gegen eine Verpflichtung und möchte die freiwillige Kennzeichnung beibehalten. Dort, wo es sinnvoll und von den Gästen nachgefragt sei, werde die Herkunft bereits gekennzeichnet. Alle Gaststätten und Restaurants dazu zu verpflichten brächte nichts, weder Konsumentinnen und Konsumenten, noch den Betrieben. Vor allem für kleinere Unternehmen bedeute die Verpflichtung zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der bereits kaum zu stemmen sei.


Hotel bucht nach Bezahlung nochmals Geld ab

Nach einer Reise sah sich eine 72-jährige Österreicherin mit dem Vorwurf konfrontiert, sechs große Polster aus ihrem Zimmer gestohlen zu haben. Das Hotel verrechnete ihr dafür 210 Euro und zog den Betrag auch gleich von der hinterlegten Kreditkarte ein. Nach der Abreise willkürlich etwas abzubuchen, ist nicht erlaubt, so das Europäische Verbraucherzentrum. Wer einen Schaden behauptet, müsse diesen erst einmal beweisen.


EU-Lieferkettengesetz: Global 2000 fordert zivilrechtliche Haftung für Umweltschäden

Bei einem Großbrand in einer Textilfabrik in Pakistan kamen im Jahr 2012 mehr als 250 Menschen ums Leben. Hauptkunde war der deutsche Discounter Kik, der für die massiven Sicherheitsmängel in der Fabrik aber nicht haftbar gemacht werden konnte. In Reaktion auf Fälle wie diese entwickelte die EU ein Lieferkettengesetz, das Großunternehmen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette für die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Handlungen mitverantwortlich machen soll. Unklar ist noch, ob dabei auch Umweltbelangen eine Rolle spielen sollen. Global 2000 fordert in einer Petition, die Unternehmen auch für Umweltschäden haftbar zu machen. Bis Februar 2024 soll das neue EU-Lieferkettengesetz ausverhandelt sein.

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  • Matthias Däuble