Kind auf Hüpftier

APA/DPA/UWE ANSPACH

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Pflegefamilien (2)

Krisenpflegeeltern

Wenn im Fall einer Kindeswohlgefährdung ein Kind seinen leiblichen Eltern abgenommen wird, kommt es vorübergehend zu Krisenpflegeeltern. Diese begleiten das Kind in der intensiven Zeit nach der Trennung von seinen Bezugspersonen. Das Wort "Krisenpflege" beschreibt die Situation, in der sich die Kinder befinden. Bei Neugeborenen kommt oft noch ein Drogenentzug hinzu, der sich unterschiedlich stark äußert.

"Kindeswohlgefährdung" lautet der juristische Begriff, der den Zustand beschreibt, der zu einer Abnahme durch die Kinder- und Jugendhilfe führen kann. Die häufigste Kindeswohlgefährdung ist laut MA 11 (Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wien) grobe Vernachlässigung. Das kann z.B. Unterernährung, Überfütterung oder auch katastrophale hygienische Zustände bedeuten. An zweiter Stelle steht körperliche Misshandlung gefolgt von sexuellem Missbrauch.

Krisenpflegeeltern sind als Übergangslösung gedacht, bis für die Kinder eine geeignete Pflegefamilie oder Wohngemeinschaft gefunden wird. Sie sind ausgerüstet dafür, dass jederzeit ein Anruf kommen kann und sich ein Kind ankündigt, das vorübergehend ein zu Hause und intensive Begleitung braucht. In einigen Bundesländern können sich Krisenpflegeeltern für ihre Arbeit auch oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze anstellen lassen. Doch die Rahmenbedingungen variieren in den Bundesländern stark.

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  • Margit Atzler