Bildnis Wally von Egon Schiele

APA/HANS KLAUS TECHT

Betrifft: Geschichte

Eine Bestandsaufnahme

Restitution in Österreich - mit Birgit Kirchmayr, Institut für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte an der Johannes Kepler Universität Linz und Pia Schölnberger, Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport. Kommission für Provenienzforschung. Gestaltung: Rosemarie Burgstaller

Am 3. Dezember 1998 unterzeichneten mehr als 40 Staaten, darunter Österreich, zahlreiche nichtstaatliche Organisationen und der Vatikan im Rahmen der "Washington Conference on Holocaust Era Assets" die rechtlich nicht bindende Erklärung der "Washington Principles" zur Rückgabe von Vermögen, das im Nationalsozialismus geraubt worden war.

In Österreich wurde parallel ein Gesetz, das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunst- und Kulturgegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, vom Nationalrat beschlossen. Diese Vorreiterrolle nahm Österreich nicht ohne unmittelbaren Anlass ein. Anfang 1998 waren während einer Egon-Schiele-Ausstellung im New Yorker Museum of Modern Art zwei Gemälde aus der Sammlung Leopold vom obersten Vertreter der Staatsanwaltschaft Manhattan als "Diebsgut" beschlagnahmt worden. Unter dem Druck internationaler und nationaler Medien sah sich die österreichische Bundesregierung veranlasst, eine Kommission für Provenienzforschung sowie einen Kunstrückgabebeirat einzurichten, um die Sammlungen der Bundesmuseen systematisch auf NS-Raubgüter hin zu überprüfen und die Restitution an ihre EigentümerInnen beziehungsweise deren RechtsnachfolgerInnen zu veranlassen. Einbezogen wurden auch Objekte, die im Zuge einer fragwürdigen Rückgabepraxis nach 1945 den BesitzerInnen als "Schenkungen" abgepresst worden waren. Seit 1999 wurden tausende Objekte zurückgegeben. Wo stehen Provenienzforschung und Restitution in Österreich heute?

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Sendereihe

Gestaltung

  • Rosemarie Burgstaller