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Internet langsamer als vereinbart - was tun?

Der OGH hat zuletzt klargestellt, dass Drei seine Internetprodukte nicht mit unrealistischen "Bis zu"-Maximalwerten bewerben darf, wenn die tatsächlich zur Verfügung stehende Bandbreite dann bloß halb so schnell ist. Juristin Petra Leupold erklärt im Gespräch mit Ö1 Help, welche Auswirkungen das Urteil auf die gesamte Branche haben könnte.

Außerdem: Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer Wien erklärt, auf welche Angaben Kundinnen und Kunden achten sollten, bevor sie einen Internettarif wählen, und welche Handhabe man hat, wenn man feststellt, dass die Internetverbindung deutlich langsamer ist als beim Kauf versprochen.


AK kritisiert Zalando: Umgang mit Gutscheinen "rechtswidrig"

Anfang November bekam ein Grazer Gutscheine des Online-Versandhändlers Zalando im Wert von 600 Euro geschenkt. Für sich und seine Partnerin wollte es damit Jacken, Hosen und Mäntel kaufen. Da Zalando die Höhe einlösbarer Gutscheine auf 200 Euro beschränkt hat, sah er sich gezwungen, seinen Einkauf auf drei Bestellungen aufzuteilen. Obwohl er sein Gutscheinkonto damit nicht aufgebraucht hatte, erhielt der Kunde von Zalando zwei Rechnungen über insgesamt 65 Euro. Nicht auf alle Artikel könne der Gutschein angewendet werden, hieß es von Zalando auf Nachfrage des Grazers. Leider kein Einzelfall, sagt die Arbeiterkammer. Gleich in vier Punkten verstoße Zalando laut AK-Juristen gegen das Konsumentenschutzgesetz

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  • Beate Macura
  • Paul Blaha