Schafott im Museum des Wiener Landesgerichts, 1964

PICTUREDESK.COM/BRANDSTAETTER IMAGES/VOTAVA

Betrifft: Geschichte

Hingerichtet

Zur Geschichte der Todesstrafe in Österreich
mit: Harald Walser, Historiker und Publizist
Gestaltung: Rosemarie Burgstaller

Am 16. September 1947 wurde der des Doppelmordes für schuldig befundene Mechanikerlehrling Egon Ender im Gefängnishof des Landesgerichtes in Feldkirch hingerichtet. Sämtliche Gnadengesuche waren bis dahin abgelehnt worden. Es war das letzte Todesurteil in der Geschichte Vorarlbergs, aber nicht das letzte in Österreich. Die Todesstrafe war in der Verfassung der demokratischen Ersten Republik bis 1933 im ordentlichen Verfahren abgeschafft worden. Am 11. November 1933 wurde unter dem autoritär regierenden Bundeskanzler Engelbert Dollfuß das Standrecht und damit die Todesstrafe wieder eingeführt. Unter dem NS-Terrorregime diente die Justiz der Ausschaltung politischer Gegner beziehungsweise als ein "Instrument zur Ausmerzung von Volksschädlingen". Der nationalsozialistische Volksgerichtshof war ab 20. Juni 1938 auch für Österreich zuständig. Mehr als sechshundert Menschen wurden allein wegen Hochverrats, Landesverrats oder sogenannter Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt und hingerichtet. 1945 wurde die Bundesverfassung von 1920 (Fassung von 1929) wieder eingesetzt, während die Todesstrafe weiterhin gesetzlich für zulässig erklärt wurde. Die in dieser Zeit erfolgten Todesurteile widersprachen der österreichischen Bundesverfassung, wo die Todesstrafe als "Sinnbild eines auf Gewaltherrschaft gegründeten Systems" abgelehnt wurde. Am 1. Juli 1950 wurde die Todesstrafe in Österreich schließlich abgeschafft.

Service

Podcast abonnieren

Sendereihe

Gestaltung

  • Rosemarie Burgstaller