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Storno, Stress und Flugausfall
Was tun, wenn die Urlaubsreise schief geht
15. Juni 2024, 11:40
Es ist schon wieder was passiert: Mit FTI-Touristik ist Europas drittgrößter Reiseveranstalter vergangene Woche kurz vor der Hauptreisezeit in die Insolvenz geschlittert. Wer bei dem Unternehmen gebucht hat, kann sich zwar den Urlaub abschminken, muss aber wenigsten keinen finanziellen Verlust befürchten. Für Pauschalreisen besteht eine gesetzliche Insolvenzabsicherung; eine Lehre aus früheren Pleiten. Von Pauschalreisen ist dann die Rede, wenn mindestens zwei Bestandteile, zum Beispiel die An- und Abreise und die Unterkunft, aus einer Hand stammen. Pauschalreisende sind unionsrechtlich besonders geschützt: So besteht ein Rücktrittsrecht bei unvorhersehbaren Ereignissen, dazu zählen Umweltkatastrophen genauso wie politische Unruhen im Urlaubsland. Auch Stornomodalitäten sind geregelt.
Ist das Hotel eine Baustelle? Ist der Pool gesperrt, der Strand verschmutzt und das Essen inakzeptabel? Dann könnte es sich um einen Reisemangel handeln. Die Judikatursammlungen zum Thema füllen inzwischen Bände, bekannt sind die "Frankfurter Tabelle" und die "Wiener Liste". Eindeutig sind solche Fälle dann, wenn die Realität vom Prospekt abweicht und versprochene Leistungen nicht erbracht werden. Schwieriger ist es, wenn es um hauptsächlich subjektive Mängel geht: Eintöniges Essen, zum Beispiel. In jedem Fall gilt: Mängel unverzüglich und an Ort und Stelle monieren.
Sebastian Schumacher, Rechtsanwalt und Rechtskonsulent der Ö1 Konsumentenredaktion, geht im help-Studio auf Anfragen von Hörerinnen und Hörern ein, gibt Hintergrundinformationen zur Rechtslage und Tipps für den Fall, dass der Urlaub ins Wasser fällt.
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