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Ausgefeilte Phishing-Attacke kostet Wiener 8.000 Euro

Am 19. Mai dieses Jahres gab es für einen Help-Hörer aus Wien ein böses Erwachen. In der Nacht wurden von seiner Kreditkarte 5.500 Euro abgebucht, der gesamte Kreditkartenrahmen war ausgeschöpft. Mit dem Geld wurden Tickets für ein Taylor-Swift-Konzert gekauft, das demnächst in den Vereinigten Staaten stattfinden soll. Der Konsument sperrte seine Kreditkarte und informierte seine Bank, die N26.

Der betroffene Wiener ist Opfer einer ausgeklügelten und daher sehr gefährlichen Phishing-Attacke geworden, meint der Leiter der Watchlist Internet, Thorsten Behrens. Der erste Angriff der Kriminellen könnte theoretisch schon Jahre zurückliegen. In der Regel werden die Opfer auf die perfekt gefälschte Website eines Onlineunternehmens gelotst, wie beispielsweise Netflix oder Spotify. Sie werden unter Zeitdruck gesetzt und in der Folge aufgefordert, ihre Kreditkarteninformationen preiszugeben. Die Täter fordern ihre Opfer auf, eine Zahlung freizugeben, etwa weil eine Rechnung offen ist und das Konto ansonsten gesperrt würde. In Wahrheit hinterlegen die Kriminellen die Kreditkarten der Betroffenen bei Zahlungsdiensten und eröffnen damit ein Konto, über das sie nun nach Belieben verfügen können. Damit ist auch die Zwei-Faktor-Authentifizierung außer Kraft gesetzt, die Konsumentinnen und Konsumenten im Normalfall vor solchen Machenschaften schützt.

Gestaltung: Paul Urban Blaha

Kautionstricks und Kundenärger: VKI klagt 123-Transporter

Die niederösterreichische Firma 123-Transporter, die über ihre Plattform Lieferwägen für einen Umzug oder den Transport großer Gegenstände vermittelt, sorgt bereits seit längerem für Unmut. Kundinnen und Kunden werden mit Tricks zur Buchung von kostenpflichtigen Zusatzleistungen gedrängt. Zusätzlich wird eine hohe Kaution verlangt, die man erst Wochen nach der Rückgabe des Fahrzeugs zurückerhält - und das nicht einmal automatisch. Der VKI geht nun gerichtlich gegen 123-Transporter vor und hat zwei Verbandsklagen eingebracht.

Gestaltung: Beate Macura

OGH-Urteil zu Wasserleitungsschaden: Versicherung muss 17.000 Euro zahlen
In ihrem Schrebergarten-Häuschen in der Umgebung von Linz hatte ein Ehepaar aus Oberösterreich im Mai 2022 ein Leck in der Wasserleitung. Wände, Böden und Einrichtung im Wert von 17.000 Euro wurden beschädigt. Ihre Versicherung schickte einen Sachverständigen, bestätigte, dass der Schaden übernommen werde und stellte auch gleich eine Firma zu dessen Behebung bereit. Die Handwerker waren bereits mit den Sanierungsarbeiten beschäftigt, als die Versicherung bekannt gab, man werde doch nicht bezahlen.

Die Kunden hätten die 72-Stunden-Regel in den Versicherungsbedingungen gebrochen, wonach Wasserleitungen in Gebäuden, die mehr als drei Tage lang unbewohnt sind, abgedreht werden müssen. Der Ehemann war allerdings mehrmals wöchentlich für mehrere Stunden am Grundstück, weshalb das Paar, vertreten durch die Arbeiterkammer Oberösterreich, gegen die Versicherung Klage einreichte. Das Verfahren ging bis zum Obersten Gerichtshof, der entschied: die Kontrolltätigkeit des Mannes sei ausreichend gewesen. Auch wenn der Haupthahn nicht abgedreht war, muss die Versicherung den Schaden vollumfänglich übernehmen.

Gestaltung: Jonathan Scheucher

Moderation: Beate Macura, Paul Urban Blaha
Redaktion: Matthias Däuble

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