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Mit dem E-Scooter zur Arbeit: Bei Unfall Pech gehabt
25. Jänner 2025, 11:40
Infekten vorbeugen mit Vitaminen - geht das wirklich?
Nahrungsergänzungsmittel haben gerade jetzt in der kalten Jahreszeit Hochkonjunktur. Vor allem das Duo Vitamin C und Zink wird als Wunderwaffe gegen Schnupfen, Halsweh und Husten beworben. Bereits jeder Dritte nimmt regelmäßig Vitaminpräparate zu sich. Die meisten hoffen, dass die Extraportion Nährstoffe sie vor Infekten bewahrt. Die deutsche Stiftung Warentest stellt jedoch klar: Zwar sind Vitamine wichtig für das Immunsystem, der Tagesbedarf lässt sich aber einfach über die Ernährung decken. Zusätzliche Brausetabletten, Pulver und Kapseln sind teuer und in der Regel unnötig.
Streamingdienste im Vergleich
Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) hat das Angebot von Streamingplattformen verglichen: Was Sie können, was sie kosten und welcher Anbieter sich für welches Publikum am besten eignet. Streamingdienste wie Netflix sind ab 4,99 Euro im Monat erhältlich. Einzeln betrachtet sind die verschiedenen Angebote relativ günstig, Standardabos beginnen bei knapp fünf Euro pro Monat. Wer aber ein umfassendes Film- und Serienangebot genießen möchte, muss mit Ausgaben von etwa 80 Euro pro Monat rechnen.
Arbeitsweg mit E-Scooter: AUVA muss bei Unfall nicht zahlen
Im Februar des vergangenen Jahres fuhr ein Grazer mit seinem E-Scooter zur Arbeit, stürzte und verletzte sich. Der Mann beantragte eine Versehrtenrente bei der Unfallversicherung, wurde aber abgewiesen. Zurecht, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH): Bei "fahrzeugtypischen Unfällen" müsse die AUVA nicht zahlen. Grund für den Unfall sei die "im Vergleich zu einem üblichen Damen- oder Herrenfahrrad" geringere Stabilität des Fahrzeugs. Der Gesetzgeber stufe E-Scooter als "Trendsportgeräte" ein, deren Benutzung eine "besondere Geschicklichkeit" voraussetzen und "kein sicheres Fahren" gewährleisten. Auch würden derlei Roller keinen "Von A nach B"-Charakter aufweisen, wie das bei Autos, Motor- und Fahrrädern der Fall sei, so das Höchstgericht. Der ÖAMTC kritisiert diese Entscheidung scharf: Der OGH stütze sich bei seinem Urteil auf Gesetzesmaterialien zu einer Novelle der StVO aus dem Jahr 2019. Damals sei noch nicht abzusehen gewesen, dass in großem Stil Leihroller auf den Markt kommen würden. Diese seien heute erheblich stärker gebaut und besser motorisiert, um exakt den Zweck zu erfüllen, Fahrten "von A nach B" zu ermöglichen. Der Mobilitätsclub sieht dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf.
Redaktion: Matthias Däuble
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