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Regierungsprogramm: Neues im Konsumentenschutz
8. März 2025, 11:40
Mobile World Congress 2025: Der Hype um die Künstliche Intelligenz
Mehr als 100.000 Fachbesucher, knapp 3.000 verschiedene Firmen: Der Mobile World Congress in Barcelona, die größte Mobilfunkmesse der Welt, hat wieder Vor-Corona-Niveau erreicht. Hauptverantwortlich dafür: Das Rennen um die Künstliche Intelligenz. Das Match an der Spitze bestreiten derzeit die großen amerikanischen Tech-Firmen und ihre Konkurrenten aus Fern-Ost. Und das hat man auch in Barcelona gespürt. Die Konzerne belauern sich, sehen sich an, wie weit die Konkurrenz ist. Vielleicht auch wissend, dass man mit der eigenen KI-Lösung noch nicht das erreicht hat, was man im letzten Jahr noch versprochen hat. Denn das Potenzial ist ohne Zweifel riesig, die vollmundigen Werbeversprechen jedoch auch.
Was Konsumentinnen und Konsumenten von der neuen Regierung erwarten können
Das Regierungsprogramm steht, die neue Bundesregierung ist angelobt. Wir haben uns angesehen, was Konsumentinnen und Konsumenten in den kommenden Jahren erwarten dürfen. Neu ist jedenfalls, dass das Kapitel Konsumentenschutz diesmal mehr ist als nur eine Randnotiz. War dieses Thema in den vergangenen Jahren bestenfalls ein paar Zeilen wert, so hat sich die Regierung diesmal zumindest auf dem Papier einiges vorgenommen.
Gebrauchter Pick-up erweist sich als Unfallauto
Ein Jahr lang suchte ein steirischer Familienvater bei Gebrauchtwagenhändlern im Internet nach seinem Traumauto, einem Ford Ranger mit 3,2 Liter Hubraum. Im Sommer vergangenen Jahres bekam er schließlich den Zuschlag. Der oberösterreichische Gebrauchtwagenhändler "db Kraftfahrzeuge GmbH", der ausschließlich mit Premiumfahrzeugen wirbt, verkaufte ihm den Wagen um knapp 30.000 Euro. Bald stellte sich jedoch heraus, dass das Auto beim Fahren nach rechts zieht. Der Steirer ließ ein Gutachten erstellen, wobei schwere Mängel festgestellt wurden. Die vorderen Radstände und ein Längsträger sind verschoben, was mit großer Sicherheit auf einen Unfall hindeute, so der Sachverständige. Der Steirer wollte seinen Kaufvertrag rückgängig machen, doch der Händler stellte sich tot. Die Arbeiterkammer hat vergangene Woche Klage eingereicht.
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- Paul Blaha
- Jonathan Scheucher