Barrierefreiheit in English auf einer Tastatur

Boris Zerwann/dpa Picture Alliance/picturedesk.com

Punkt eins

Barrierefrei im Internet

Schafft das Barrierefreiheitsgesetz eine inklusive e-Welt? Gäste: Dr. Susanne Buchner-Sabathy, Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) & Aaron Banovics, Inklusionscoach, Behindertenanwaltschaft (in Karenz). Moderation: Marina Wetzlmaier. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at

Verschiedene Schriftgrößen, gute Kontraste, Alternativtexte bei Bildern, Videos mit Untertiteln, die Möglichkeit sowohl mit Maus als auch mit Tastatur zu navigieren, Inhalte in Leichter Sprache, eine klare Struktur auf der Website. Maßnahmen wie diese machen Internetseiten und Apps für Menschen zugänglich und nutzbar, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

Der barrierefreie Zugang ist in Österreich bereits für Webauftritte der öffentlichen Hand gesetzlich vorgeschrieben. In vier Tagen, am 28. Juni, tritt zudem das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen als besonders wichtig eingestuft werden, nach europaweit einheitlichen Standards anzubieten. Das betrifft u.a. Computer, Selbstbedienungsterminals, Smartphones, Bankdienstleistungen, Webshops, elektronische Ticketdienste, E-Book-Lesegeräte und Reiseportale. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, oder European Accessibility Act, aus dem Jahr 2019.

"Es ging hier um wirtschaftliche Aspekte. Zum Beispiel darum, dass ein Produkt aus Frankreich auch in Österreich als barrierefrei verkauft werden darf", sagt Aaron Banovics. Er engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich und wissenschaftlich im Bereich Inklusionsarbeit. Von 2014 bis 2024 war er stellvertretender Büroleiter der Behindertenanwaltschaft. Zur EU-Richtlinie hat er selbst Stellungnahmen verfasst. Banovics betont, dass Österreich mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz von 2006 eine Vorreiterrolle in Europa eingenommen hat. Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz komme es zu Veränderungen, aber gleichzeitig bleibe einiges beim Alten, sagt er.

Susanne Buchner-Sabathy erfuhr durch ihre eigene Erblindung, dass sie bei der Internetnutzung auf Hürden stieß. Die promovierte Sprachwissenschaftlerin begann sich technisch mit digitalen Barrieren und mit Lösungen zu beschäftigen. "Die technischen Mittel haben wir. Die Barrieren, die es gibt, sind in den Köpfen", sagt sie. Oft fehle das Wissen darüber, dass auch mit wenig Aufwand die digitale Welt inklusiver gestaltet werden kann. Als Beispiel nennt sie Bildbeschreibungen mittels Alternativtexten. Buchner-Sabathy ist im Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) u.a. als Beraterin für digitale Barrierefreiheit aktiv. "Es gibt Hürden der Wahrnehmbarkeit und Hürden der Bedienbarkeit", stellt sie fest. Ein Webauftritt soll einladend, übersichtlich und leicht bedienbar für alle sein. Auch die Verständlichkeit und die bauliche Umwelt von elektronischen Geräten sind wichtige Faktoren. Aber was heißt verständlich und zugänglich genau?

Welche Veränderungen bringt das Barrierefreiheitsgesetz? Was bedeutet es für die Unternehmen? Wie wird die Umsetzung kontrolliert und wohin können sich Menschen wenden, die Barrieren erfahren? Welche Rahmenbedingungen braucht es für eine inklusive digitale Welt?

Über diese und weitere Fragen diskutieren Susanne Buchner-Sabathy und Aaron Banovics in Punkt eins bei Marina Wetzlmaier. Wie immer sind Hörerinnen und Hörer herzlich eingeladen sich an der Sendung zu beteiligen. Rufen Sie an unter 0800 22 69 79 (kostenfrei aus ganz Österreich) oder schreiben Sie ein E-Mail an punkteins(at)orf.at

Sendereihe

Übersicht

Playlist

Untertitel: Johann Sebastian Bach
Titel: Two-Pt. Invention No. 6 (BWV 777) [Instrumental] 1
Ausführende: Béla Fleck & Edgar Meyer
Label: Sony Classical

Untertitel: Frédéric Chopin
Titel: Etude in C-Sharp Minor, Op. 10, No. 4
Ausführende: Béla Fleck & Gary Hoffman
Label: Sony Classical

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