Schlange im Tierschutz

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Radiokolleg

Im Namen der Tiere? (2)

Verantwortung beginnt zuhause

Das Allgemeine Bürgerrechtliche Gesetzbuch hält 1988 fest: Tiere sind keine Sache. Es sind empfindungsfähige Wesen. Deshalb gilt der Tierschutz nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in den eigenen vier Wänden. Wird die Obhut für ein Tier übernommen, sind Vorschriften zu beachten: Die Haltung muss tiergerecht sein. Das bedeutet Rasse- und altersgerechte Nahrung, Pflege und auch tierärztliche Versorgung. Tierquälerei ist ebenso strafbar wie die absichtliche Vernachlässigung. Verstöße und Schlupflöcher gibt es trotzdem. Der Kastrationspflicht von sogenannten Freigängerkatzen wird trotz hoher Geldstrafen nicht nachgekommen. Die artenwidrige oder illegale Haltung exotischer Tiere und sogenannte Qualzuchten stehen im Widerspruch zu dem so oft zitierten Tierwohl. Die notwendige Verantwortung, die auch mit der privaten Tierhaltung einhergeht, wird oft unterschätzt oder missachtet und bringt die vielfach auf Spenden angewiesenen Tierheime an die Grenze der Kapazitäten. Denn: Die Haltung von Heimtieren entzieht sich der öffentlichen Kontrolle. Behörden können nur eingreifen, wenn Missstände oder das Fehlverhalten der Tierhalter gemeldet werden. Der Tierschutz beginnt hier bei Zivilcourage und Eigenverantwortung.

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  • Barbara Volfing