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Preisgarantie abgelaufen?
Wie man die Stromrechnung im Griff behält
13. September 2025, 11:40
Viele Haushalte müssen sich heuer wieder auf höhere Stromrechnungen einstellen - und das, obwohl die Marktpreise einigermaßen stabil geblieben sind. Grund sind das Auslaufen von Förderungen wie der Stromkostenbremse, höhere Netzgebühren sowie wieder voll wirksame Steuern und Abgaben. Ein weiteres Risiko sind außerdem auslaufende Preisgarantien. Wer eine diesbezügliche Mittelung des Energieanbieters übersieht oder ungeprüft abnickt, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen und ist nicht selten für ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden.
Die Regulierungsbehörde E-Control empfiehlt daher, Schreiben genau zu prüfen, Tarife im Tarifkalkulator zu checken und gegebenenfalls rechtzeitig zu reagieren, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
+++ 2.100 Euro für "Heunest": AK warnt vor Haustürgeschäft +++
Die Firma Relona aus Judenburg in der Steiermark wirbt mit Matratzenauflagen aus Heu, Kräutern und Zirbenholz, die für erholsamen Schlaf sorgen sollen. Verkauft werden diese von Vertretern, die direkt zu den Kundinnen und Kunden nach Hause kommt, zu einem Preis von 2.100 Euro. So auch im Fall einer 91-jährigen Kärntnerin. 500 Euro zahlte sie sofort an, nachdem der Vertreter sie binnen Minuten überzeugt hatte, den Restbetrag sollte sie später bezahlen. Angesichts des hohen Preises wandte sich der Sohn der Frau an den Konsumentenschutz. Laut Arbeiterkammer sind solche Haustürgeschäfte zwar erlaubt, Kundinnen und Kunden haben aber immer ein gesetzliches Rücktrittsrecht, um vor dem Überrumpeln geschützt zu sein. Kritik übt die AK zudem an dem überhöhten Preis der Heudecke.
+++ Handgepäckgebühr: Erste Klagen gegen Billigfluglinien +++
Anlässlich der laufenden Revision der europäischen Fluggastrechteverordnung gehen Verbraucherschutzeinrichtungen in ganz Europa gemeinsam gegen Handgepäcksgebühren von Billigfluglinien vor. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 zufolge ist Handgepäck "eine unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen", für das bei "vernünftigem Gewicht und Abmessung" keine Gebühr verrechnet werden darf. In einem ersten Schritt haben der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Mitgliedsorganisationen deswegen im Mai Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Im Juni folgte der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Abmahnungen von acht Billigfluglinien, die allesamt kein positives Ergebnis brachten. Ende Juli reichte der der Verband deshalb Klagen gegen die ersten drei Fluggesellschaften einzureichen: Easyjet, Wizz Air und die spanische Airline Vueling. Die Verbraucherschutzeinrichtung erhofft sich davon höchstrichterliche Urteile, die die Handgepäcksfrage für alle Fluggäste in Europa abschließend klären.
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