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"Lootboxen" kein Glücksspiel nach österreichischem Recht
21. Februar 2026, 11:40
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass sogenannte Lootboxen, das sind kostenpflichtige Spielzusätze, deren Inhalt bei Kauf unbekannt ist, im Spiel FIFA nicht als Glücksspiel nach österreichischem Recht einzustufen sind. Das Gericht verweist darauf, dass das Spiel insgesamt zu betrachten sei und spielerisches Können eine Rolle spiele. Für den Spieleverleger EA bedeutet das rechtliche Klarheit im konkreten Fall, Verbraucherschützer fuhren eine Niederlage ein.
Die grundsätzliche Debatte über Regulierung und Jugendschutz bei digitalen Zufallsmechaniken bleibt jedoch bestehen. "Help" hat mit dem unterlegenen Prozessfinanzierer darüber gesprochen was das Urteil für Betroffene bedeutet und wie es in Sachen Lootboxen jetzt weiter geht.
+++ Wertsachen im Schließfach: Versicherungsschutz genau prüfen +++
Nach dem Einbruch in 3.000 Bankschließfächer im deutschen Gelsenkirchen zeigt sich: Schließfächer sind oft nur unzureichend versichert. Wer Wertgegenstände einlagert, sollte daher prüfen, wie hoch der Versicherungsschutz ist und diesen bei Bedarf erhöhen. Die Arbeiterkammer Niederösterreich (AK) rät außerdem, die Versicherungssumme regelmäßig zu kontrollieren und an Wertsteigerungen - etwa bei Gold - anzupassen. Damit im Schadensfall eine Erstattung möglich ist, muss der Inhalt des Schließfachs außerdem lückenlos dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
+++ Semper Real Estate: Was Anleger jetzt wissen müssen +++
Der Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird abgewickelt, seit Herbst 2023 kommen Anlegerinnen und Anleger nicht mehr an ihr Geld. Verkauft wurde der Fonds lange als risikoarm, zeitweise sogar in der niedrigsten Risikoklasse. Nun prüfte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rechtliche Schritte und hat eine Unterlassungsklage gegen die Fondsgesellschaft eingebracht. Wie konnte ein als "sicher" geltender Fonds ins Straucheln geraten? Welche Rolle spielte die Risikoeinstufung - und welche Möglichkeiten haben Betroffene jetzt? "Help" ordnet den Fall ein und erklärt, worauf Anlegerinnen und Anleger nun achten sollten.
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