Religion aktuell

Iranangriff, Kopftuchverbot

Iranangriff völkerrechtswidrig +++ Jerusalem: Pilgerhospiz will offen halten +++ Kopftuchverbot: Rundschreiben sorgt für Unmut

1. Iranangriff völkerrechtswidrig

Seit 28. Februar greifen die USA und Israel den Iran massiv militärisch an. Völkerrechtswidrig, meinen Experten, denn dieser Krieg verstößt gegen das Gewaltverbot, das in Artikel 2, Ziffer 4 der UNO-Charta festgeschrieben ist. Ausnahmen gibt es, die dürften aber in diesem Fall nicht greifen. - Gestaltung: Susanne Krischke


2. Jerusalem: Pilgerhospiz will offen halten

Trotz der eskalierenden Gewalt zwischen Israel und dem Iran und häufiger Raketenalarme, möchte das österreichische Pilgerhospiz in Jerusalem weiter seinen Betrieb aufrecht erhalten. Der neuerliche Krieg bedeutet für die historische Pilgerherberge in der Jerusalemer Altstadt auch wirtschaftlich eine große Herausforderung. Andreas Mittendorfer berichtet.


3. Kopftuchverbot: Rundschreiben sorgt für Unmut

Ein ministerielles Rundschreiben betreffend die geplante Umsetzung des Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 sorgt für Unmut bei Lehrervertreter:innen, weil darin steht, dass die Unterlassung der unverzüglichen Meldung eines Verstoßes gegen das Verbot eine Dienstpflichtverletzung der Lehrkraft sei. Diese Diktion sei "absolut überschießend", so der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger gegenüber der Zeitschrift Falter.

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  • Martin Gross