Kaputter Trockner am Wegesrand

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Warum Verschleißteile oft das Ende bedeuten

Viele Geräte gehen nicht kaputt, weil sie alt sind, sondern weil ein einzelnes Bauteil versagt. Oft sind sie jedoch so verbaut, dass sie sich nicht austauschen lassen. Verschleißteile können so über die Lebensdauer eines ganzen Produkts entscheiden. Der Initiator der deutschen Plattform "Murks? Nein danke!", Stefan Schridde, beschäftigt sich seit Jahren mit geplanter Obsoleszenz. Er erklärt, warum kleine Bauteile wie Kohlebürsten oder Kondensatoren Geräte frühzeitig unbrauchbar machen können - und warum es bislang keine klare Definition dafür gibt, was eigentlich ein Verschleißteil ist. Außerdem gibt er Tipps, worauf Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf achten können, wenn sie langlebige Produkte erwerben wollen.

+++ Kinderfahrräder im Test: Gabel gebrochen, Bremsen zu stark +++

Die deutsche Stiftung Warentest hat elf Kinderfahrräder für Fahranfänger im Alter von drei bis fünf Jahren getestet. Nur das Modell des österreichischen Herstellers Woom erreichte die Note "Gut", die beste im Test. Gleich fünf der 14-Zoll-Räder fielen wegen Sicherheitsmängeln bei den Bremsen durch. In einigen Modellen wurden zusätzlich Schadstoffe im Sattel oder in den Griffen nachgewiesen.

+++ AK warnt vor intransparenten Versicherungsaufkäufen +++

Wer online nach "Lebensversicherung verkaufen" sucht, hat gute Chancen auf eine bezahlte Anzeige der Firma "Pro Life" zu stoßen. Geworben wird mit Ankauf von Lebensversicherungen und einer Auszahlung binnen 18 Tagen. Eine Grazerin fühlte sich angesprochen, gab ihre Daten an und erhielt einen Ankaufsvertrag über 1.222 Euro. Sie unterschrieb, bekam aber letztendlich nur 700 Euro überwiesen. Das sei nur eine Anzahlung gewesen, heißt es von "Pro Life", der Restbetrag werde frühestens Ende April überwiesen. Die Arbeiterkammer Steiermark (AK) rät von solchen Angeboten grundsätzlich ab und hält die Vertragsgestaltung von "Pro Life" für intransparent. Hätte die Grazerin ihre Lebensversicherung direkt bei der Versicherung gekündigt, hätte sie den tatsächlichen Rückkaufswert des Produkts erhalten. In ihrem Fall 1.900 Euro.

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