Betrifft: Geschichte
Das Völkerrecht 1
Als der Krieg kein Ende fand.
30. März 2026, 15:55
In der Antike bezeichnete das ius gentium ein Recht für den Umgang mit Fremden - es war noch kein Völkerrecht im heutigen Sinn, aber es zeigte, dass Beziehungen zwischen politischen Gemeinschaften nicht nur durch Macht, sondern auch durch Regeln gedacht wurden. Im Mittelalter waren es das kanonische Recht, Handelsbräuche und die Lehre vom "gerechten Krieg", die das Nachdenken über Krieg und Frieden bestimmten. Ein einheitliches System zwischen den Mächten Europas existierte jedoch nicht. Der Dreißigjährige Krieg führte im 17. Jahrhundert vor Augen, welche Zerstörung religiös und machtpolitisch aufgeladene Konflikte anrichten konnten. Als 1648 in Münster und Osnabrück Frieden geschlossen wurde - später als Westfälischer Friede zusammengefasst -, entstand allmählich eine neue Vorstellung vom Verhältnis der Staaten zueinander. Zur gleichen Zeit suchten Gelehrte wie Hugo Grotius nach einer Begründung für Krieg und Frieden, die sich nicht allein auf Theologie stützte, sondern auf allgemein nachvollziehbare Prinzipien. Im 18. und 19. Jahrhundert verdichteten sich diese Ansätze in der Praxis: Diplomaten verhandelten dauerhaft miteinander, Verträge wurden häufiger, Streitigkeiten zunehmend durch Schiedsverfahren beigelegt. Mit den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 erhielt diese Entwicklung einen sichtbaren Ausdruck. Absprachen über die Art der Kriegsführung wurden festgehalten, und mit dem Ständigen Schiedshof entstand ein Ort, an dem Konflikte ohne Waffen ausgetragen werden konnten.
Eine globale Rechtsgemeinschaft war das noch nicht - aber der Gedanke, internationale Politik dauerhaft durch gemeinsame Regeln zu binden, hatte eine neue Form gefunden. Diesen Weg des Völkerrechtsgedankens widmet sich die aktuelle Reihe vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Service
Sendereihe
Gestaltung
- Barbara Volfing
