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Punkt eins
Von Cybermobbing bis pornografischen Deepfakes
Digitale Gewalt gegen Frauen und wo das Strafrecht hier steht. Gäste: Patricia Hofmann, Rechtsanwältin & Veronika Kracher, Soziologin und Autorin. Moderation: Marlene Nowotny. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at
8. April 2026, 13:00
Schülerinnen, die eine Schule verlassen, weil sie in Sozialen Medien oder Klassenchats systematisch gemobbt werden; Politikerinnen, die sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen, weil Angriffe auf digitalen Kanälen kein Ende nehmen; Frauen, die damit konfrontiert werden, dass gefälschte, sexualisierte Bilder von ihnen im Internet verbreitet werden - geschlechtsspezifische Gewalt erstreckt sich auf unterschiedliche Lebensbereiche und hat eben nicht nur eine physische, psychologische Dimension.
Bei vielen dieser Gewalttaten handelt es sich bereits heute um Straftatbestände, dazu zählen Cybermobbing oder Cyberflashing. Im Fall von sexualisierten Deepfakes, also von pornographischen Bildern und Videos, die mit Hilfe spezifischer KI-Anwendungen erstellt werden, gäbe es jedoch großen rechtlichen Nachholbedarf, sagt die Anwältin Patricia Hofmann. Sie spricht in dieser Ausgabe von "Punkt eins" über die Handlungsmöglichkeiten von Opfern solcher Formen digitaler Gewalt und die rechtlichen Lücken, die derzeit diskutiert werden.
Eine Diskussion, die die deutsche Journalistin und Schauspielerin Collien Fernandes wegen eigener Gewalterfahrungen vor Kurzem ins Rollen brachte: Jahrelang kursierten pornographische Bilder von ihr im Netz, erstellt mithilfe sogenannter "Nudify Apps". Diese Anwendungen produzieren sogenannte "Deepfakes", die "echte" Gesichter und gefälschte sexualisierte Darstellungen zusammenbringen.
Der aktuelle Fall von Collien Fernandes zeigt einen weiteren Aspekt der Problematik deutlich: Sprechen Opfer über solche Gewalterfahrungen, ist das Risiko weitere Angriffe groß. Fernandes wird in Sozialen Medien von vielen verhöhnt und bedroht.
Opfer von Gewalt zu verhöhnen - diese Form des Frauenhass ist in Sozialen Medien omnipräsent. Inwiefern die Plattformen selbst von der digitalen Misogynie profitieren, ist eines der Themen, das die Soziologin und Autorin Veronika Kracher in ihrem aktuellen Buch "Bitch hunt" beleuchtet. Darin zeigt sie auch, wie der digitale Frauenhass die alltägliche Diskriminierung in einer patriarchalen Gesellschaft verstärkt.
Auch sogenannte Rachepornos sind Ausdruck dieser Misogynie. Im Jänner 2026 wurde die Social Media Plattform "X" etwa mit zahlreichen gefälschten Nacktbildern von erwachsenen und minderjährigen Frauen überschwemmt. Der KI-Chatbot Grok machte das möglich - Nutzerinnen und Nutzer konnten Grok auffordern von auf der Plattform geposteten Bildern sexualisierte Versionen zu erstellen, ohne Einverständnis der Abgebildeten.
Das soll, wenn es nach Frauenrechtsorganisationen geht, zukünftig nicht mehr möglich sein. Es werden rechtliche Konsequenzen und strengere Gesetze gefordert: Opfer sollen bei der Ausforschung der Täter unterstützt werden, "Nudify Apps" sollen verboten werden bzw. Opfer ein Recht auf komplette Löschung erhalten, falls solche Inhalte kursieren. Zudem wird diskutiert, ob nur die Verbreitung dieser Bilder oder bereits das Herstellen strafrechtlich relevant sein sollen.
Wo die Diskussion in Österreich steht, wer vom digitalen Frauenhass profitiert und welche Veränderungen es im Strafrecht braucht, um Opfer sexualisierter digitaler Gewalt zu schützen, diskutiert Marlene Nowotny mit Patricia Hofmann und Veronika Kracher.
Und mit Ihnen: Nehmen Sie am Gespräch teil und stellen Sie Fragen, telefonisch unter 0800 22 69 79 während der Sendung oder unter punkteins(at)orf.at
