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Punkt eins
Erpressung als "Geschäftsmodell"?
Wie sich Unternehmen und Privatpersonen gegen Erpressung wehren können. Gäste: Dr. Siegmar Lengauer, Senior Scientist am Institut für Strafrechtswissenschaften, Abteilung für Strafrecht und Rechtspsychologie, Universität Linz & Thorsten Behrens, Projektleiter "Watchlist Internet". Moderation: Marina Wetzlmaier. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at
23. April 2026, 13:00
"HiPP ist das Opfer einer Erpressung", ist auf der Unternehmens-Website des Babynahrungsherstellers zu lesen. Derzeit läuft ein Rückruf aller bei Spar gekauften Babykostgläschen. Fünf mit Rattengift versetzte Gläser wurden in Österreich, Tschechien und in der Slowakei gefunden. Die Polizei sucht nach einem weiteren, das sie im Burgenland vermutet.
Ein E-Mail der Erpresser soll bereits Ende März bei Hipp eingegangen sein. Mit einer Forderung von 2 Millionen Euro und einer Frist bis 2. April. Diese verstrich, weil das E-Mail laut dem Unternehmen in einem Sammelpostfach landete und erst vergangenen Donnerstag gesehen wurde. Seit Montagabend ist es offiziell, dass die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Ingolstadt in Bayern wegen des Verdachts der versuchten Erpressung ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt wegen "vorsätzlicher Gemeingefährdung".
In einem anderen Fall fahnden deutsche Behörden nach Mitgliedern einer internationalen Hackergruppe. Sie sollen zwischen 2019 und 2021 mehr als 130 Unternehmen mittels einer Schadsoftware angegriffen haben, Daten verschlüsselt und anschließend Geld für die Entschlüsselung gefordert haben. Sie drohten außerdem mit der Veröffentlichung der Daten, falls das Lösegeld nicht bezahlt werden sollte. 25 betroffene Unternehmen gingen der Forderung nach.
Ob Produkterpressung oder Ransomware - wenig ist über das Ausmaß der Taten öffentlich bekannt. Eine hohe Dunkelziffer wird vermutet. Betroffene Unternehmen gehen oft nicht an die Öffentlichkeit, weil sie einen Image-Schaden fürchten. Wenn sie zahlen, fördern sie jedoch das "Geschäftsmodell" der Erpresser. Expert:innen raten daher, nicht auf Lösegeldforderungen einzugehen.
Auch Privatpersonen werden Opfer von Erpressungsversuchen, die oft per E-Mail eintreffen. Etwa als gefälschte Polizeiermittlungen, kombiniert mit einer glaubwürdigen Geschichte, um die Betroffenen zu verunsichern. "Die Methoden haben sich in den digitalen Raum verlagert", sagt Siegmar Lengauer von der Abteilung für Strafrecht und Rechtspsychologie an der JKU Linz. Laut Cybercrime Report wurden im Jahr 2024 rund 2.930 Fälle von Online-Erpressungen angezeigt. Verbreitet sind etwa Fälle von sexueller Erpressung, "Sextortion" genannt. Die Täter:innen treten meist über Chats mit den Opfern in Kontakt, fordern sie dazu auf, intime Handlungen vorzunehmen und erhalten so Fotos oder Videos, mit denen sie die Opfer später erpressen. In anderen Fällen täuschen die Täter:innen vor, Nacktaufnahmen der Betroffenen zu besitzen und drohen mit einer Veröffentlichung.
Die Website "Watchlist Internet" informiert über weitere aktuelle Fälle von Internetbetrug und Erpressungsmethoden, die im Umlauf sind, und gibt Tipps für den Umgang damit. Auch hier wird geraten, nicht auf Forderungen einzugehen und keine Geldzahlungen vorzunehmen. Wichtig sei es, Beweismittel zu sichern, etwa durch Screenshots. Thorsten Behrens, Projektleiter von "Watchlist Internet" ist gemeinsam mit dem Strafrechtler Siegmar Lengauer zu Gast bei Marina Wetzlmaier.
Wann sind Erpressungsversuche ernst zu nehmen? Welche Motive verfolgen die Täter:innen? Wie können Unternehmen vorbeugen? Wohin können sich Betroffene wenden? Welche Herausforderungen gibt es in der Strafverfolgung?
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