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Googles KI-Antworten: Bequem, aber riskant

Seit rund einem Jahr stellt Google seinen Suchergebnissen KI-Antworten an die Spitze, noch vor den klassischen Trefferlisten. Wer eine Frage eintippt, bekommt rasch eine freundlich formulierte Antwort von Gemini Goggles hauseigener Künstlicher Intelligenz. Das ist bequem und spart Zeit, kann aber auch täuschen: Denn die Antworten klingen souverän, obwohl sie falsch sein oder sich auf fragwürdige Quellen stützen können. Laut einer US-Studie liegt die Fehlerquote von Googles Gemini bei neun Prozent - das entspricht Millionen Suchanfragen pro Tag. "Help" sagt, warum es manchmal besser ist, doch wieder auf den klassischen Link zu klicken.

+++ Smartwatches im Test: Neue Modelle oft nicht besser +++

Neue Smartwatches können viel, aber sie werden mit neuen Modellen nicht automatisch besser. Ein aktueller Test der Stiftung Warentest zeigt: Einige neue Modelle schneiden bei wichtigen Fitness-Funktionen sogar schlechter ab als ihre Vorgänger. Wer genauer hinschaut, kann also Geld sparen. "Help" hat recherchiert, worauf es beim Kauf wirklich ankommt, wo aktuelle Geräte Schwächen haben - und warum gerade bei Fitnessdaten und neuen "Scores" Vorsicht geboten ist.

+++ Keine Leistung wegen Prämienverzug: Wie sich Betroffene wehren können +++

Im April 2025 meldete ein 35-jähriger Grazer seiner Kfz-Versicherung einen Unfall, Schaden beim Unfallsgegner: rund 7.000 Euro. Die Versicherung zahlte zwar umgehend, drei Monate später forderte sie jedoch die volle Summe zurück. Anfang des Jahres 2025 habe der Versicherungsnehmer seine Prämien nicht pünktlich bezahlt, trotz wiederholter Mahnschreiben. Der Grazer behauptet allerdings, niemals eine Mahnung bekommen zu haben und kommunizierte das auch seiner Versicherung. Dennoch erhielt er in Folge mehrere Schreiben eines Inkassobüros, worauf er sich an die Arbeiterkammer wandte. Die Beweispflicht liege in Fällen wie diesen bei der Versicherung, die nachweisen muss, dass ihre Mahnungen auch tatsächlich beim Kunden angekommen sind, so die AK-Juristen. Nachdem das Versicherungsunternehmen des Grazers dafür keinen Nachweis erbringen konnte, musste es am Ende einlenken und die Inkassoforderungen einstellen.

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