Dimensionen
Recht auf Reparatur
Die Right-to-Repair-Bewegung
15. Juni 2026, 19:05
Die Right-to-Repair setzt sich seit den frühen 2000er-Jahren weltweit für die Reparierbarkeit von Elektronikprodukten ein. Sie sollen so gebaut werden, dass sie von den Nutzer:innen selbst oder durch unabhängige Werkstätten instandgesetzt werden können. Ziel ist es, Konsumentenrechte zu stärken und Elektroschrott zu reduzieren. Mit der 2024 beschlossenen EU-Richtlinie, die bis Juli 2026 umgesetzt werden muss, gibt es erstmals einen verbindlichen Rahmen für das "Recht auf Reparatur". Hersteller müssen dann Reparaturen erleichtern, Ersatzteile bereitstellen und mehr Transparenz schaffen. Aber es gibt Lücken: Die Regeln gelten nur für ausgewählte Produktgruppen, Ersatzteile können teuer sein, Software-Sperren oder proprietäre Systeme Reparaturen weiterhin erschweren. Was verändert die neue Richtlinie tatsächlich? Wo steht die Bewegung heute? Und wie lassen sich Nachhaltigkeit und Konsumentenrechte mit wirtschaftlichen Interessen vereinbaren?
Gestaltung: Anika Haider
