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Punkt eins
50 Jahre Volksgruppengesetz
Meilenstein oder Kompromiss im Schutz von Minderheiten in Österreich? Gäste: Gabriela Novak-Karall, Vorsitzende des Kroatischen Zentrums/Hrvatski centar Wien & Susanne Weitlaner, Vorsitzende des Volksgruppenbeirats für die slowenische Volksgruppe, Obfrau des Artikel-VII-Kulturvereins & Univ.-Prof. i.R. Dr. Joseph Marko, emeritierter Professor am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Universität Graz. Moderation: Marina Wetzlmaier. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at
7. Juli 2026, 13:00
Unter Protest wurde vor fünfzig Jahren, am 7. Juli 1976, das "Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Volksgruppen in Österreich" (Volksgruppengesetz, VoGrG) verabschiedet. Vertreter:innen der kroatischen und slowenischen Volksgruppen ging es nicht weit genug. Andere hingegen sprachen von einem "Meilenstein". Denn es sollte gleiche Rechte für alle in Österreich ansässigen Minderheiten schaffen. Zum 50-jährigen Jubiläum soll das Volksgruppengesetz überarbeitet werden.
In Artikel 7 des Staatsvertrags von 1955 sind nur die kroatischen Volksgruppen im Burgenland und die Slowen:innen in Kärnten und der Steiermark genannt. Mit anderen Minderheiten gab es vor 1976 bilaterale Verträge. Artikel 7 sieht das Recht auf eigene Organisationen, Versammlungen und Medien vor. Kroatisch und Slowenisch sind als Amtssprachen zugelassen, sowie zweisprachige Schulen und topographische Aufschriften. Der "Ortstafelsturm" 1972 in Kärnten zeigte allerdings, wie schwierig eine Umsetzung war: zweisprachige Ortstafeln wurden beschmiert und niedergerissen. In den 2000er-Jahren versuchte der damalige Landeshauptmann Jörg Haider die Regelung durch Zusatztafeln zu umgehen, was der VfGH als verfassungswidrig aufhob. Zu einer Lösung des "Ortstafelstreits" kam es erst durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2011.
Derzeit werden sechs autochthone, "historische verwurzelte" Volksgruppen in Österreich anerkannt. Gemeint sind österreichische Staatsbürger:innen mit "nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum", die "in Teilen des Bundesgebietes wohnhaft und beheimatet" sind: die kroatische Volksgruppe im Burgenland, die slowenische in Kärnten und der Steiermark, die Tschech:innen und Slowak:innen in Wien, die Ungar:innen im Burgenland und in Wien, sowie die Volksgruppe der Roma, die erst seit 1993 anerkannt ist.
Nun steht das Volksgruppengesetz wieder zur Diskussion. Es sei nicht mehr zeitgemäß, sagen Kritiker:innen. Die Minderheitenrechte gelten beispielsweise nur in den ursprünglichen Siedlungsgebieten. Mit den Lebensrealitäten der Betroffenen habe das wenig zu tun. Ein großer Teil ihrer Volksgruppe lebe mittlerweile in Wien, sagt Gabriela Novak-Karall, Vorsitzende des Kroatischen Zentrums/Hrvatski centar. Das Minderheitenschulgesetz gelte aber nur für die Kroat:innen im Burgenland. Seit Jahren engagiert sich Novak-Karall für eine zweisprachige Schule in der Bundeshauptstadt.
Alle politischen Parteien zeigen sich darüber einig, dass Volksgruppen ein "unverzichtbarer Teil der österreichischen Identität" seien. Im Juli sollen Gesetzesänderungen beschlossen werden. Unter anderem sollen alle sechs anerkannten Gruppen verfassungsrechtlich verankert werden.
Was bedeutet das Volksgruppengesetz in der Praxis? Wie veränderte es den Alltag der Menschen? Wie gestaltet sich das Leben als Volksgruppen-Angehörige heute? Wie kann ein zeitgemäßes Minderheitenrecht aussehen?
Gäste bei Marina Wetzlmaier sind Gabriela Novak-Karall vom Kroatischen Zentrum in Wien, Susanne Weitlaner, Vorsitzende des Volksgruppenbeirats für die slowenische Volksgruppe im Bundeskanzleramt, sowie Obfrau des Artikel-VII-Kulturvereins in Bad Radkersburg und Joseph Marko, Universitätsprofessor i. R., der sich intensiv mit Minderheitenschutz in Europa und dem österreichischen Volksgruppenrecht in Österreich befasst.
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