APA-IMAGES/DPA PICTURE ALLIANCE/AUDTKORN SUTARMJAM
Betrifft: Geschichte
Von Ämterkauf und Freunderlwirtschaft
Geschichte der Korruption. Mit: Niels Grüne, Institut für Geschichtswissenschaften und Empirische Kulturwissenschaft, Universität Innsbruck. Gestaltung: David Winkler-Ebner.
24. Juli 2026, 15:55
Korruptionsskandale tauchen in öffentlichen Debatten immer wieder auf. Häufig sind sie verbunden mit der Forderung nach Maßnahmen, die Korruption einzudämmen. Das ist nichts Neues. Schon Griechen und Römer stritten über Korruption und Bestechung. Seither gilt der Korruptionsbegriff als Konstante vor allem europäischer Rechtskultur, wenn auch der Begriff heute weltweit verbreitet ist. Welche Verhaltensweisen als korrupt gelten, hat sich im Laufe der Zeit immer wieder gewandelt und ist auch vom gesellschaftlichen und politischen Rahmen abhängig. Der mittelalterliche Kirchenvater Augustinus etwa bezeichnete den Unterschied zwischen göttlicher Perfektion und menschlichem Makel als Korruption und siedelte den Begriff damit im Kontext religiöser Sündhaftigkeit an.
Unser heutiges, modernes Verständnis von Korruption beschreibt den Missbrauch von Macht oder öffentlichen Ämtern, um sich einen privaten Nutzen zu verschaffen für sich selbst oder das Umfeld. Diese Definition setzt die klare Trennung von öffentlichen und privaten Interessen voraus. Lange ging die historische Forschung davon aus, dass diese Trennung und somit der moderne Korruptionsbegriff erst um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert im Kontext der Aufklärung aufkam. Doch schon in der Frühen Neuzeit begegnet uns die Unterscheidung zwischen Privatsachen und öffentlichen Interessen in der politischen Ratgeberliteratur. Wesentliche Triebkraft war die damals einsetzende Staatsbildung, für die ein korrupter Verwaltungsapparat ein Hindernis darstellte.
Diese Haltung hat die Aufklärung zusätzlich verstärkt. Sie hatte die Vorstellung von gesellschaftlichem Fortschritt mit sich gebracht. In vielen Staaten Europas übertrugen Reformbewegungen diesen Fortschrittsgedanken auf die Ebene des Staats und der Verwaltung. Eine zentrale Forderung dabei war: Inhaber öffentlicher Ämter haben ausschließlich dem Gemeinwohl zu dienen, Begünstigungen oder das Verfolgen privater Interessen mittels Amt sind tabu.
Seit dieser Zeit, der Schwelle zum 19. Jahrhundert, wechseln sich Phasen intensiver und weniger intensiver Debatten um Korruption stetig ab. In einer ersten Hochphase der Korruptionsbekämpfung um 1800 entstanden gesetzliche Regelungen zur Ausübung öffentlicher Ämter. Im 20. Jahrhundert erfasste die Regulierung zunehmend auch die Privatwirtschaft, wie sich an der Verbreitung von Compliance-Regeln seit den 1990er-Jahren zeigt.
Korruptionskritik war in der Vergangenheit häufig ein wesentliches Element gesellschaftspolitischer Reformbewegungen. Sie kann aber auch neoliberale oder antidemokratische Stoßrichtungen annehmen, etwa wenn staatliche Regulierung und politische Eliten unter den Generalverdacht der Bestechlichkeit gestellt werden. Der historische Blick ermöglicht eine realistische Bewertung von Korruption und bildet somit das Fundament einer wirkungsvollen Eindämmung des Problems.
