AMS-Kritik an Invaliditätspension neu

Das AMS kritisiert einen wichtigen Teil der Neuregelung der Invaliditätspension - konkret den Qualifikationsschutz für Menschen, die ihren bisherigen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können und umgeschult werden sollen. Das sei zwar bei Lehrberufen sinnvoll, sagt AMS-Chef Herbert Buchinger, bei Studien müsste der Staat aber eine zweite lange und teure Ausbildung finanzieren.

Morgenjournal, 30.7.2012

Problematischer Qualifikationsschutz

Bricht bei einem Bäcker eine Mehlstauballergie aus oder bei einer Friseurin eine berufsbedingte schwere Hauterkrankung, dann sollen diese nicht mehr in Invaliditätspension geschickt, sondern umgeschult werden. Mit Unterstützung des AMS soll eine neue gleichwertige Ausbildung gefunden werden, dadurch sollen die Menschen wieder in den Arbeitsprozess integriert, statt wie bisher oft in Invaliditätspension geschickt zu werden. So das Ziel der jetzt beschlossenen Reform. Statt eines Berufsschutzes gibt es nämlich einen sogenannten Qualifikationsschutz, erklärt AMS-Chef Herbert Buchinger. Im Gegensatz zu früher sei es nun zumutbar, "einen neuen Beruf zu lernen, wenn dadurch ungefähr die gleiche Bildungshierarchiestufe eingehalten wird."

Noch ein Studium?

Es ist also nicht zumutbar, jemanden mit Lehre auf eine Anlerntätigkeit umzuschulen oder jemanden mit Matura oder Studium auf einen Job, für den diese Abschlüsse keine Voraussetzung sind. Wenn also jemand zum Beispiel Englisch und Deutsch studiert und in einem Gymnasium als Lehrer gearbeitet hat, wegen psychischer Probleme Jugendliche aber nicht mehr unterrichten kann, dann müsste ihm laut vorliegendem Gesetzestext ein komplettes neues Studium finanziert werden, warnt Buchinger. "Das läuft im Wesentlichen darauf hinaus, wenn einer von der Gesellschaft schon ein Studium finanziert bekommen hat, dass er unter den gegebenen Umständen einen Rechtsanspruch hat, ein zweites Studium finanziert zu bekommen."

Altersgrenzen einziehen

Buchinger schlägt deshalb der Politik vor, beim Qualifikationsschutz noch eine Art Bremse einzuziehen, zum Beispiel eine Altersgrenze: "Dass es für Unter-50-Jährige, oder auch für Unter-40-Jährige möglich ist, auch eine Stufe unter das erreichte Qualifikationsniveau zu gehen, wenn ansonsten Berufsunfähigkeit droht." Das, präzisiert der AMS-Chef, sollte freilich nicht etwa bei Lehrabschlüssen gelten sondern nur bei langdauernden höheren Qualifikationen.

Das Gesetz zur Neuregelung der Invaliditätspension ist zur Zeit in Begutachtung und soll im September im Parlament beschlossen werden.