Ministerrat reformiert Invaliditätspension
Die Regierung wird heute die Neuregelung der Invaliditätspension vorlegen. Die Reform ist notwendig, weil nach dem offiziellen Ende der Frühpension in Österreich die Zahl der Invaliditätspensionen sprunghaft gestiegen ist. Kernpunkt ist der Plan, mit medizinischer Rehabilitation und mit Umschulung die Menschen wieder berufsfähig zu machen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 24.7.2012
Bisher bekannte Eckpunkte
Ab 2014 soll es für Unter-50-jährige keine krankheitsbedingte Invaliditätspension mehr geben. Wie die offizielle Endfassung der Reform aussieht, wird zwar erst beim heutigen Ministerrat präsentiert. Es kursiert aber schon ein im Detail ausgearbeiteter Gesetzesentwurf. Demnach soll es für Unter-50-jährige künftig ein befristetes Rehabilitationsgeld geben, das sich am Krankengeld der letzten Berufstätigkeit orientiert.
Pflicht zur Mitarbeit
Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, muss sich umschulen lassen. Hierfür gibt es ein neues Umschulungsgeld, das sich wiederum am Arbeitslosengeld orientiert, plus 25 Prozent als Anreiz. Festgeschrieben ist eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen, erklärt Helmut Ivansits von der Abteilung Sozialversicherung der Arbeiterkammer. "Wenn jemand nicht mittut, dann bekommt er keine Geldleistungen aus dem Sozialsystem." Wobei es für die Betroffenen ein sogenanntes Case Management geben soll: Die Krankenversicherung soll die Bezieher von Rehabilitationsgeld laufend unterstützen und den ganzen Ablauf organisieren, so Ivansits.
Kritik an Altersgrenze
Der Sozialversicherungs-Experte der Arbeiterkammer stellt den bisher bekannten Punkten der Reform grundsätzlich ein positives Zeugnis aus. Kritisch sieht er allerdings die Altersgrenze von 50 Jahren - danach gibt es weder medizinische Rehabilitation noch Umschulung. Hier sollte das Gesetz flexibler werden, fordert Ivansits: Ein 52-Jähriger sollte nicht anders behandelt werden als ein 48-Jähriger. Warum man diesen Unterschied macht, ist nicht ganz ersichtlich."
Später in Pension
Erwartet wird seitens der Regierung, dass die Reform der Invaliditätspensionen das faktische Pensionsantrittsalter längerfristig um fünf Monate steigen lässt. Nach den letzten Daten vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist die Zahl der neuen Invaliditätspensionen ohnehin leicht im Sinken: Im ersten Halbjahr 2012 gab es um 0,7 Prozent weniger Zuerkennungen für diese Pensionsform.